Rz. 22

Der Besuch einer Fachhochschule oder einer Universität (Hochschule) führt zu einem berufsspezifischen oder zumindest berufsspartenspezifischen Abschluss und stellt daher eine Form der Berufsausbildung dar. Zur Ausbildung an einer Fachschule vgl. Rz. 15.

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