Rz. 33

Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch Tätigkeiten in bestimmten Gefährdungsbereichen verursacht worden sind; denn bestimmte Krankheiten treten nur in bestimmten Gefährdungsbereichen überhäufig auf, z. B. Infektionskrankheiten bei Beschäftigten in Krankenhäusern, Emphysembronchitis bei Bergleuten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge