Versorgungsbezüge können nicht nur als laufende Bezüge gewährt werden. Die Zahlung eines Versorgungsbezugs kann auch als Kapitalleistung oder Kapitalabfindung erfolgen. Diese nicht regelmäßig wiederkehrenden Leistungen sind ebenfalls beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen