In der Praxis empfiehlt sich der Abschluss einer auf dienstliche Reisen beschränkten Kaskoversicherung durch den Arbeitgeber. Die vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer gezahlten Prämien bleiben als Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse steuerfrei. Außerdem kann der Arbeitgeber zusätzlich für die mit eigenen Pkw des Arbeitnehmers unternommenen beruflichen Auswärtstätigkeiten 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer steuerfrei ersetzen. Die hiervon abweichende Rechtsprechung[1] wird von den Finanzämtern nicht angewendet.[2]

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