Die KI-Verordnung soll nach aktuellen Einschätzungen vermutlich noch 2024 in Kraft treten. Die Inhalte der Verordnung treten schrittweise in Kraft:
Timeline
Verbot von KI-Systemen mit einem unannehmbaren Risiko (Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen, Kapitel II: Verbotene Praktiken der künstlichen Intelligenz) | 6 Monate |
Kapitel III Abschn. 4 (Behördenregelungen), Kapitel V (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck), Kapitel VII (Governance) und Kapitel XII (Sanktionen) sowie Art. 78 (Vertraulichkeit) mit Ausnahme des Art. 101 (Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck) |
12 Monate |
Alle Vorschriften der KI-VO werden anwendbar, insbesondere die für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III |
24 Monate |
Art. 6 Abs. 1 und die entsprechenden Pflichten (Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme) | 36 Monate |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen