Die KI-Verordnung soll nach aktuellen Einschätzungen vermutlich noch 2024 in Kraft treten. Die Inhalte der Verordnung treten schrittweise in Kraft:

 

Timeline

Verbot von KI-Systemen mit einem unannehmbaren Risiko (Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen, Kapitel II: Verbotene Praktiken der künstlichen Intelligenz) 6 Monate

Kapitel III Abschn. 4 (Behördenregelungen),

Kapitel V (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck),

Kapitel VII (Governance) und

Kapitel XII (Sanktionen) sowie

Art. 78 (Vertraulichkeit) mit Ausnahme des Art. 101 (Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck)
12 Monate

Alle Vorschriften der KI-VO werden anwendbar,

insbesondere die für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III
24 Monate
Art. 6 Abs. 1 und die entsprechenden Pflichten (Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme) 36 Monate

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