Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der HR-Praxis sind schon jetzt vielfältige rechtliche Bestimmungen in Einklang zu bringen. Mit der europäischen KI-Verordnung, die am 2. August 2024 in Kraft getreten ist, kommen stufenweise neue Aufgaben für Personaler und Personalerinnen hinzu. Eine vorausschauende Planung ist unerlässlich.
Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert nicht nur die Technik, sondern stellt auch die Arbeitswelt vor neue Herausforderungen. HR-Abteilungen sind dabei in mehrfacher Hinsicht gefragt: Sie müssen dazu beitragen, die Integration von KI-Systemen nicht nur effizient, sondern auch rechtssicher zu gestalten. Dabei müssen die Vorgaben der KI-VO mit denen der DSGVO, des AGG und den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in Einklang gebracht werden. Gefragt sind insbesondere Change-Management-Fähigkeiten und intersektorale Kompetenzen. Dieser Beitrag soll helfen, HR auf dem Laufenden zu halten und Bewusstsein für derzeitige und künftige Aufgaben schaffen, um eine vorausschauende Planung zu ermöglichen.
KI-Verordnung: Stichtage für Arbeitgeber und Personalabteilungen
Am 2. August 2024 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (nachfolgend "KI-VO") in Kraft getreten. Der Rechtsrahmen, der zukünftig beim Ein...
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