Die beitragsrechtliche Bewertung zur Sozialversicherung folgt der steuerrechtlichen Bewertung. Kindergartenzuschüsse gehören nicht zum Gesamteinkommen.[1] Allerdings zählen sie zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.[2]
Originalbeleg bei Barzuwendungen
Bei Barzuwendungen muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung nachweisen. Die Originalbelege müssen als Nachweis für die zweckgebundene Verwendung zu den Lohnunterlagen genommen werden.
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