Ein Kindergartenschuss zählt zu den Entgeltbestandteilen, die sich auf die Höhe des Brutto- und Nettoentgelts auswirken. Er ist deshalb im Rahmen der Entgeltbescheinigungsverordnung zu melden. Es ist anzugeben, ob der Kindergartenzuschuss sich auf
- den steuerpflichtigen Arbeitslohn,
- das Sozialversicherungsbruttoentgelt und
- das Gesamtbruttoentgelt
auswirkt.
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