Das Kindergeld beträgt seit dem 1.1.2023 einheitlich für alle Kinder 250 EUR monatlich.

Die Familienkassen zahlen das Kindergeld monatlich an den Kindergeldberechtigten aus.

Kindergeld wird für Kinder unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit gezahlt, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder wenn sie in einem EU/EWR-Mitgliedstaat leben und ein Elternteil in Deutschland lebt. Maßgebend sind die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung.[1]

Weil das Kindergeld für die Eltern bestimmt ist, kann es grundsätzlich nicht an einen Dritten abgetreten oder gepfändet werden. Dies ist nur zulässig, wenn gesetzliche Unterhaltsansprüche des Kindes vorliegen, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wurden.

[1]

S. Kinder.

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