Der Antrag auf Kindergeld ist schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu stellen (auch durch Bevollmächtigte möglich, z. B. durch Angehörige der steuerberatenden Berufe); maßgebend ist der Wohnbezirk des anspruchsberechtigten Elternteils. Bei einem Wohnsitz im Ausland (und Erwerbstätigkeit in Deutschland) ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk sich der Sitz der Lohnstelle des Arbeitgebers befindet.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge