Zusätzlich haben Eltern einen Anspruch auf Kinderzuschlag für ein zu ihrem Haushalt gehörendes Kind, das unverheiratet und unter 25 Jahre alt ist, wenn sie für dieses Kind

  • Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung beziehen und
  • das Einkommen bzw. das Vermögen der Eltern die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigt.

Eigenes Einkommen und Vermögen des Kindes können den Zuschlag mindern. Der Kinderzuschlag beträgt max. 250 EUR pro Monat.[1] Zuständig für die Auszahlung sind die Familienkassen der Bundesanstalt für Arbeit.

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