4.1 Wie wird die Leistung berechnet? |
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Das Krankengeld wird nach dem während der Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt berechnet. Ähnlich wird auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berechnet. Das Nettoarbeitsentgelt wird aus dem Bruttoarbeitsentgelt ermittelt, soweit davon Beiträge zur Krankenversicherung berechnet wurden. Bruttoarbeitsentgelt wird somit nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung berücksichtigt (2024: 5.175 EUR mtl.). Das Nettoarbeitsentgelt ist wegen der Begrenzung ggf. fiktiv zu ermitteln.
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4.2 Wie wird die Leistung gezahlt? |
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Das Kinderpflegekrankengeld ist von dem Tag an zu zahlen, an dem die Voraussetzungen vorliegen. Während des Anspruchszeitraums wird das Krankengeld kalendertäglich gezahlt. Ein vollständig mit Kinderpflegekrankengeld belegter Kalendermonat wird mit 30 Tagen berücksichtigt. Ansonsten wird für die tatsächlichen Kalendertage des Anspruchszeitraums gezahlt. |
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