Mit einer Kündigungsschutzklage kann ein Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses überprüfen und ggf. feststellen lassen.
Arbeitsrecht: Die Grundlagen der Kündigungsschutzklage sind im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) enthalten.
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