Überblick

Der Auflösungsantrag ist eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses trotz einer unwirksamen Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden. Bei einer ordentlichen Kündigung können sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellen. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) hat bei einer außerordentlichen Kündigung hingegen nur der Arbeitnehmer diese Option.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge