§ 1 Bestimmung des Prozentsatzes der Künstlersozialabgabe
Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2024 beträgt 5,0 Prozent.
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 vom 13. September 2021 (BGBl. I S. 4243) außer Kraft.
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