In einem 2. Schritt prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Hierbei können sich Nachfragen zu den eingereichten Unterlagen ergeben oder die Agentur für Arbeit bittet darum, weitere Unterlagen zu übersenden. Liegen der Agentur für Arbeit alle relevanten Unterlagen vor, prüft sie anhand der Unterlagen und der vorhandenen Prozessdaten, ob beispielsweise das Sollentgelt und/oder das Istentgelt bei Feiertagen oder bei Urlaub richtig berechnet worden sind, Urlaub oder Arbeitszeitguthaben vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld hätten eingebracht werden müssen oder Kurzarbeitergeld an Beschäftigte gezahlt wurde, die von der Zahlung von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sind (z. B. gekündigte Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte). Die Prüfung findet in der Agentur für Arbeit oder nach Absprache mit dem Arbeitgeber vor Ort im Betrieb oder in der Lohnabrechnungstabelle statt.

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