Überblick

Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist an 4 Grundvoraussetzungen geknüpft, die kumulativ erfüllt sein müssen. Nachfolgend wird ausführlich erläutert, wann

  • ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt,
  • die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und
  • in welcher Weise der Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt werden muss.

Auch auf den vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossenen Personenkreis wird eingegangen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das materielle Recht des Kurzarbeitergeldes ist in den §§ 95109 SGB III zusammengefasst, das Leistungsverfahren ist in den §§ 320328 SGB III geregelt.

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