Zusammenfassung
Lärm ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit führen kann.
Wahrgenommen werden Schallwellen, die durch Druckschwankungen der Atmosphäre entstehen und sich wellenförmig ausbreiten. In Abhängigkeit von Lautstärke und Frequenz wird Schall als angenehm oder als Lärm empfunden. So wird z. B. bei gleicher Lautstärke Schall niedriger Frequenz als leiser empfunden als Schall hoher Frequenz. Der Schalldruck wird in Dezibel (dB) gemessen. Es gibt die Lautstärkenskalen A, B und C, i. d. R. wird die A-Skala eingesetzt (dB(A)).
Lärmbedingter Hörverlust (Lärmschwerhörigkeit) ist in der EU die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit. Beschäftigte sind nicht nur im metallverarbeitenden Gewerbe und im Bauwesen, sondern auch in Kindergärten, Schulen, Gaststätten oder Orchestergräben Lärm ausgesetzt.
Grundlegend sind Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung und die dazugehörigen TRLV Lärm, Teile 1, 2 und 3. Die ASR A3.7 "Lärm" konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Im Regelwerk der DGUV beschäftigt sich eine Vielzahl von Regeln und Informationen mit dem Thema, u. a.:
- DGUV-I 209-023 "Lärm am Arbeitsplatz"
- DGUV-R 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"
- DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen
- IFA-LSA 01-400 "Beurteilung der Lärmexposition nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung"
Relevant sind zudem diese Normen:
- DIN EN ISO 9612:2009-09: "Akustik – Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz – Verfahren der Genauigkeitsklasse 2"
VDI 2058:
- Blatt 2: "Beurteilung von Lärm hinsichtlich Gehörgefährdung"
- Blatt 3: "Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten"
1 Gefahren
Menschen sind Lärm ausgesetzt, nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in ihrer Freizeit. Lärm kann sich auf Gehör bzw. Hörvermögen (aural) auswirken sowie zu physischen und psychischen Beeinträchtigungen (extra-aural) führen, d. h., er kann
- Stress verursachen (mögliche Lärm-Stress-Reaktionen sind z. B. Verengung der Blutgefäße, Erhöhung von Blutdruck, Herzfrequenz und Muskeltonus, vermehrte Ausschüttung von Stress-Hormonen oder Verringerung der Magen-Darm-Aktivität) – mit akuter und chronischer Wirkung,
- Sinneszellen im Ohr zerstören,
- Reißen des Trommelfells verursachen,
- auf Gehörknöchelchen (Cochlea) einwirken.
Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) ist in Deutschland die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. Wenn Sinneszellen oder Teile des Innen- und Mittelohrs zerstört bzw. geschädigt sind, ist dies nicht heilbar und kann durch Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Implantate lediglich kompensiert werden. Vorbeugen ist daher der einzige Weg, um Lärmschwerhörigkeit zu verhindern.
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?
Eine Minderung des Hörvermögens ist auch durch einmalige Ereignisse (Knall, Explosion) möglich. Dies wird von den Unfallversicherungsträgern dann als Arbeitsunfall eingestuft, man spricht vom sog. Knall- bzw. Explosionstrauma.
Lärmschwerhörigkeit kann in der Folge auch dazu führen, dass akustische Signale oder Zurufe von Kollegen nicht mehr wahrgenommen werden können, die Unfallgefahr steigt.
Hörgeräte können Lärm am Arbeitsplatz verstärken
Trägt ein Beschäftigter wegen verminderten Hörvermögens bereits ein Hörgerät, ist zu beachten, dass eingeschaltete Hörgeräte nicht nur Sprache und akustische Signale, sondern auch den Lärm am Arbeitsplatz verstärken. Das Risiko einer Hörverschlechterung steigt, falls nicht gleichzeitig die Benutzung von Gehörschutz möglich ist. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, einen Arbeitsmediziner in Verbindung mit einem Hörgeräte-Akustiker oder einen erfahrenen HNO-Arzt zur Beratung hinzuzuziehen. Kapselgehörschützer können bei eingeschaltetem Hörgerät zu Rückkopplungseffekten führen. Evtl. kann in Einzelfällen das Hörgerät einschließlich Ohrpassstück als Gehörschutz fungieren.
Mit einer zunehmend älteren Belegschaft müssen Unternehmen deshalb auch darauf achten, dass die Arbeitsumgebung so gestaltet wird, dass trotz verminderten Hörvermögens bzw. bei eingeschalteten Hörgeräten akustische Signale und Zurufe von Kollegen wahrgenommen werden können, ohne dass das Hörvermögen gefährdet wird. Es muss auch berücksichtigt werden, dass sich mit zunehmendem Alter der hörbare Frequenzumfang verkleinert. U. a. müssen also akustische Signale in für alle Beschäftigten wahrnehmbaren Frequenzbereichen liegen.
Einflussfaktoren für Lärmschwerhörigkeit
Die entscheidenden Einflussfaktoren für die Entstehung einer Lärmschwerhörigkeit sind Einwirkungsdauer und Höhe der Lärmbelastung. Dabei wird eine langjährige tägliche Lärmexposition von 85 dB(A) allgemein als Grenze für die Entstehung von Gehörschäden angenommen.
Auslösewerte
In § 6 LärmVibrationsArbSchV sind obere und untere Auslösewerte für Lärmbelastungen festgelegt. Die Werte beziehen sich auf eine 8-Stunden-Schicht und legen die durchschnit...