Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschäftigung/Einstweilige Verfügung
Leitsatz (amtlich)
Einem Antrag auf Weiterbeschäftigung im Wege der einstweiligen Verfügung fehlt im allgemeinen der Verfügungsgrund, wenn der Arbeitnehmer in einem von ihm geführten Kündigungsschutzverfahren erstinstanzlich obsiegt, es aber unterlassen hat, dort den Weiterbeschäftigungsanspruch zu stellen.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Bonn (Vorbehaltsurteil vom 13.07.2000; Aktenzeichen 5 Ga 34/00) |
Fundstellen
BB 2001, 103 |
FA 2001, 91 |
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