(1) 1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Landesreisekostengesetz vom 16. Dezember 1998 (GV. NRW S. 738), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310) geändert worden ist, außer Kraft.

 

(2) 1Für Dienstreisen, die bis zum 31. Dezember 2021 angetreten werden, gelten die Vorschriften des Landesreisekostengesetzes in der am 31. Dezember 2021 geltenden Fassung. 2Dies gilt auch, wenn die Dienstreise bis zum 31. Dezember 2021 angetreten wurde und über den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hinaus andauert.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge