Die Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch, wenn die Voraussetzungen (Vorversicherungszeit und Vorliegen von Pflegebedürftigkeit) erfüllt sind.[1]
Antragstellung vor Pflegebedürftigkeit
Antrag auf Pflegeleistungen am | 12.1.2024 |
Vorversicherungszeit | erfüllt |
Pflegebedürftigkeit liegt vor seit | 16.2.2024 |
Leistungsanspruch ab | 16.2.2024 |
Die Leistungen werden vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt, wenn der Antrag später als einen Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt wird.
Antragstellung nach Pflegebedürftigkeit
Antrag auf Pflegeleistungen am | 11.3.2024 |
Vorversicherungszeit | erfüllt |
Pflegebedürftigkeit liegt vor seit | 15.1.2024 |
Leistungsanspruch ab | 1.3.2024 |
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