Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, z. B. Einmalhandschuhe oder Betteinlagen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem Betrag von 40 EUR monatlich.

Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel können als Sachleistung oder im Rahmen der Kostenerstattung für selbst beschaffte Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen werden.

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