Für Teilmonate, z. B. bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit im Laufe des Kalendermonats oder bei Krankenhausaufenthalt länger als 4 Wochen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Das monatliche Pflegegeld ist durch 30 zu teilen und mit der Anzahl der jeweiligen Kalendertage zu multiplizieren.

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