Das Pflegegeld wird nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit während einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme für die ersten 4 Wochen in voller Höhe weitergezahlt. Die 4-Wochenfrist beginnt mit dem Aufnahmetag. Bei einer Kürzung wird das Pflegegeld wieder ab Entlassungstag gezahlt.
Pflegegeld während vollstationärer Krankenhausbehandlung
Pflegegeld des Pflegegrades 3
Vollstationäre Krankenhausbehandlung | 24.3. bis 27.4.2024 |
Pflegegeld für Pflegegrad 3 wird weitergezahlt bis | 20.4.2024 |
und wieder ab | 27.4.2024 |
Pflegegeld für März 2024 | 573 EUR |
Pflegegeld für April 2024 573 EUR : 30 × 24 = |
458,40 EUR |
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