Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Aufwendungen übernommen. Das gilt sowohl für Schüler als auch für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.

Bei Schülern muss die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten werden oder zumindest in einer schulisch organisierten Kooperation zwischen Schule und einer Tageseinrichtung erfolgen.

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