Die gesetzlichen Anforderungen orientieren sich an den Kernelementen der Sorgfaltspflicht des NAP, die wiederum auf dem Due-Diligence-Konzept der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen beruhen.

Konkret müssen betroffene Unternehmen ein Management einführen, das menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in den eigenen Lieferketten analysiert und daraus geeignete Präventions- sowie im Schadensfall Abhilfemaßnahmen ableitet.

Zugleich sind sie aufgefordert, ein Beschwerdeverfahren zu entwickeln: Betroffene und Personen, die Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstößen haben, müssen die Möglichkeit haben, auf diese Missstände hinzuweisen.

Darüber hinaus haben Unternehmen die Pflicht, eine Grundsatzerklärung zu ihrer Menschenrechtsstrategie zu veröffentlichen und jährlich über die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu berichten.

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