10.1 Lohnsteuerbescheinigung

Die Lohnsteuerbescheinigung ist vom Arbeitgeber bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder nach Ablauf des Kalenderjahres zu erteilen. Mit der Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung schließt der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug ab. Die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung müssen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden; sie bilden die Grundlage für die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers durch das Wohnsitzfinanzamt. Dem Arbeitnehmer ist ein entsprechender Ausdruck auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben, ausgenommen bei Beschäftigungen in Privathaushalten.

10.2 Entgeltbescheinigung

Der Arbeitgeber muss jedem seiner Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich bis zum 30.4. für alle im Vorjahr abgegebenen Meldungen eine maschinell erstellte Bescheinigung aushändigen.[1] Die Bescheinigung kann auf den üblichen Entgeltabrechnungen ohne Angaben für die gesetzliche Unfallversicherung erteilt werden.[2] Im Falle der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses muss die Bescheinigung unverzüglich ausgehändigt werden.

 
Wichtig

Mitteilung ist Bestandteil der Lohnunterlagen

Der Inhalt der Entgeltbescheinigung ist wie eine Lohnunterlage zu behandeln und aufzubewahren.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


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