Im Lohnkonto hat der Arbeitgeber folgende Angaben bei jeder Lohnabrechnung fortlaufend aufzuzeichnen:
- den Tag jeder Lohnzahlung,
- den Lohnzahlungszeitraum,
- den (Brutto-)Arbeitslohn ohne Abzug von Freibeträgen usw., getrennt nach Barlohn und Sachbezügen,
- die einbehaltene Lohnsteuer,
- den Solidaritätszuschlag und
- ggf. die Kirchensteuer.
Bei Nettolohnvereinbarungen ist der steuerpflichtige Bruttobetrag zu bescheinigen.
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