BMF, Schreiben v. 9.12.2008, IV C 5 - S 2361/08/10003, BStBl I 2008, 1035

Bezug: BMF-Schreiben vom 19.12.2007, IV C 5 – S 2363/07/0004/I A 5 – Vw 7430/04/0002 (BStBl 2007 I S. 923)

1 Anlage

Mit Wirkung ab 2009 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2009 geltenden Tarif sowie die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 und die mit dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) beabsichtigten Gesetzesänderungen ab 2009.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht [ESt-Kartei NW § 39b].

 

Anlage

Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom
Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags
und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2009

Das Programm bietet die Möglichkeit, die Werte von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Euro maschinell zu berechnen. Das Programm kann als Unterprogramm in ein Lohnabrechnungsverfahren eingefügt werden, wenn die unter 3.1 beschriebenen Eingangsparameter zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG einsetzbar.

Inhalt

1. Gesetzliche Grundlagen
   
2. Erläuterungen
2.1 Allgemeines
2.2 Feldlängen
2.3 Symbole
   
3. Schnittstellenkonventionen
3.1 Eingangsparameter
3.2 Ausgangsparameter
   
4. Interne Felder
   
5. Programmablaufplan

Anlage 1

 

Normenkette

EStG § 39 b Abs. 8

 

Fundstellen

BStBl I, 2008, 1035

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