Kurzbeschreibung
Sollte der Arbeitgeber daran gehindert sein, die Lohnsteuer-Anmeldung rechtzeitig abzugeben, so kann er beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen.
Vorbemerkung
Der Arbeitgeber hat spätestens am 10. Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums die Lohnsteuer anzumelden und an das Finanzamt abzuführen. Im Einzelfall und auf Antrag kann die Frist verlängert werden. Hierzu bedarf es eines konkreten Grunds, wodurch der Arbeitgeber unverschuldet an der rechtzeitigen Abgabe gehindert ist. Die Entscheidung im Einzelfall trifft das örtlich zuständige Finanzamt.
Antrag an das örtlich zuständige Finanzamt
- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
Vorname Name/Firma |
Straße Nr. |
PLZ Ort |
Finanzamt | |
Straße Nr. | |
PLZ Ort | Datum |
Antrag auf Fristverlängerung für die Lohnsteuer-Anmeldung [Monat o. Quartal/Jahr]
Steuernummer: [Steuernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund [Bitte tragen Sie hier einen konkreten Grund ein, z.B. Erkrankung/konkrete Arbeitsüberlastung/fehlende Unterlagen/längere Abwesenheit] sind wir aktuell leider nicht in der Lage, die Lohnsteuer-Anmeldung für den [Monat o. Quartal/Jahr] rechtzeitig abzugeben.
Wir beantragen daher eine Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung des genannten Zeitraums bis zum [Tag/Monat/Jahr].
Selbstverständlich bemühen wir uns, die Lohnsteuer-Anmeldung schnellstmöglich nachzureichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen