Ebenfalls abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 "Über die Angaben in der Steueranmeldung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen" ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben enthalten. Seit 2024 gibt es zudem für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers zur Haftungsübernahme beim Steueraufschub für Vermögensbeteiligungen[1] eine neue Kennzahl 21 zur Haftungserklärung (falls ja, ist eine "1" einzutragen).[2]

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