Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2024

Die Finanzverwaltung hat das Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2024 bekanntgegeben.

Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung

Das Muster gilt für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2024 und ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die durch Steuererklärungssoftware oder Internetformulare erzeugt werden. In den elektronischen Formularen ist - abweichend vom Vordruckmuster - zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen.

Erklärung des Arbeitgebers

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass ab 2024 für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers nach § 19a Abs. 4b EStG eine neue Kennzahl 21 mit folgender Zeilenbeschreibung aufzunehmen ist: "Es wird im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen eine Haftungserklärung i. S. d. § 19a Abs. 4b Satz 1 EStG abgegeben (falls ja, bitte eine "1" eintragen)."

Muster und Übersicht zum Download

Das Muster zur Lohnsteuer-Anmeldung, die "Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2024" sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des BMF abrufbar.

BMF, Schreiben v. 6.9.2023, IV C 5 - S 2533/19/10026 :004


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