Ab 1.1.2025 wird die neue Grundsteuer auf der Grundlage der Grundsteuerreform und neuer Hebesätze durch die Gemeinden erhoben. Gibt es bereits Urteile zur Verfassungsmäßigkeit der Regeln? Wie viel Grundsteuer wird anfallen? Die Bundesländer informieren zur Vorgehensweise, den neuen Hebesätzen und bieten teilweise Berechnungshilfen.
Die neue Grundsteuer wird ab 1.1.2025 erhoben. Zur Anwendung kommen neue Berechnungsmodelle und Hebesätze. Doch die Umsetzung ist nicht bundeseinheitlich gleich. Während einige Länder das sog. Bundesmodell anwenden, haben sich andere Bundesländer dazu entschieden, eigene Landesgesetze zu verabschieden. Auch bei der Ermittlung der Hebesätze gibt es derzeit unterschiedliche Vorgehensweisen.
Lesen Sie auch: AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell
Tipp: Einen allgemeinen Überblick zur Grundsteuerreform gibt das BMF in einem FAQ.
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern: Überblick
Nachfolgend ein kompakter Überblick (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu den aktuellen Entwicklungen bei der Grundsteuer:
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer künftig auf Basis der Bodenrichtwerte bzw. des Grundstückwertes ermittelt. Die Hebesätze legen die Gemeinden fest. Das Bundesmodell kommt hier also nicht zur Anwendung.
Laut Medienberichten (vgl. Badische Zeitung v. 6.4.2024) sollen Hebesätze, die zur Aufkommensneutralität führen sollen, etwa Mitte des Jahres 2024 veröffentlicht werden.
Gegen die Landesgrundsteuer im Falle der Grundsteuer B waren Musterklagen vor dem FG Baden-Württemberg anhängig. Die Klagen wurden abgewiesen: Das Landesgrundsteuergesetz ist laut FG Baden-Württemberg verfassungsgemäß.
Mehr hierzu: Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
Tipp: Umfangreiche Informationen zur Grundsteuer in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Bayern
Bayern hat sich gegen die Anwendung des Bundesmodells entschieden. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Entscheidend sind demnach für die Berechnung die Flächen von Grund und Boden sowie Gebäude und die Gebäudenutzung.
Tipp: Umfangreiche Informationen zur Grundsteuer in Bayern finden Sie hier.
Berlin
In Berlin kommt das sog. Bundesmodell zur Anwendung. Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Grundsteuerreform wurden im Juni 2024 im Abgeordnetenhaus beschlossen. Der Hebesatz wird von 810 Prozent auf 470 Prozent gesenkt (vgl. auch News).
Bei den Messzahlen nutzt das Land Berlin seine Handlungsmöglichkeiten und passt diese im BlnGrStMG an. Für Wohngrundstücke wird die Steuermesszahl 0,31 Promille betragen und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille. Ziel soll laut Angaben des SenFin Berlin Aufkommensneutralität sein, damit Wohnen durch die Reform im Durchschnitt nicht teurer wird.
Es wird eine Härtefallklausel geschaffen, damit in Einzelfällen die Möglichkeit besteht, die Grundsteuer für selbst genutzte Wohngrundstücke abzusenken.
Kleingärtner und landwirtschaftliche Betrieben sollen entlastet werden: Der Hebesatz für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) wird auf 0 Prozent herabgesetzt.
- Weitere Informationen: Grundsteuer in Berlin.
- Tipp: Das SenFin Berlin stellt einen digitalen Grundsteuerrechner zur Verfügung.
Brandenburg
Das Land Brandenburg setzt die Grundsteuerreform mit dem sog. Bundesmodell um.
Noch gibt es nicht viele Informationen, wie es mit dem Hebesätzen in Brandenburg weitergehen wird. Doch laut Medienberichten soll im November 2024 Klarheit herrschen. Das Land Brandenburg plant ein Transparenzregister. Hier soll für jede Kommune ausgewiesen werden, wie hoch der Hebesatz sein müsste, damit die Grundsteuerreform aufkommensneutral ist.
Tipp: Hier eine Übersicht zur Grundsteuer in Brandenburg.
Bremen
Bremen wendet das sog. Bundesmodell an. Aktuelle Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Bremen finden Sie hier.
Ein Link führt hier bereits zu einer Seite, die künftig die aufkommensneutralen Hebesätze aufführen soll. Noch ist hier jedoch der Hinweis enthalten: "Aktuell arbeitet die Finanzverwaltung an der Ermittlung der aufkommensneutralen Hebesätze. Diese werden anschließend hier veröffentlicht."
Hamburg
Hamburg hat sich gegen die Anwendung des Bundesmodells entschieden und ein eigenes Landesgesetz zur Grundsteuer veröffentlicht. Die Grundsteuer wird ab 1.1.2025 nach dem sog. "Wohnlagemodell" berechnet. Demnach wird die Grundsteuer B für Wohngebäude vorrangig anhand der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche und der Wohnlage des Grundstücks ermittelt. Bei der Wohnlage wird zwischen "normaler" und "guter" Wohnlage unterschieden. Basis für die Bestimmung ist das Hamburger Wohnlagenverzeichnis.
Ausführliche Informationen gibt die Finanzbehörde Hamburg hier.
Hessen
Im Bundesland Hessen kommt bei der Umsetzung der Grundsteuerreform das sog. Flächen-Faktor-Modell zur Anwendung. Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen finden sich hier.
Das FinMin Hessen hat Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen berechnet (vgl. News). Umfangreiche Informationen, FAQ, Erklärvideo und Übersichtskarten finden sich hier.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern wendet zur Umsetzung der Grundsteuerreform das sog. Bundesmodell an.
In Mecklenburg-Vorpommern soll ein Transparenzregister veröffentlicht werden (vgl. News).
Informationen zur Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.
Niedersachsen
In Niedersachsen kommt zur Umsetzung der Grundsteuerreform das sog. Flächen-Lage-Modell zur Anwendung.
Umfangreiche Informationen finden Sie hier.
Nordrhein-Westfalen
Das Land NRW hat sich zur Anwendung des sog. Bundesmodells entschieden. Im Juni wurden Musterwerte veröffentlicht, die Kommunen informieren, wie hoch die Hebesätze sein müssten, damit die Grundsteuer aufkommensneutral erhoben wird. Zudem werden alle der Berechnung dieser Referenz-Hebesätze zugrundeliegenden Daten veröffentlicht.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuer in NRW finden Sie hier.
Ausführliche Informationen: Hebesätze für die Grundsteuer in NRW
Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz wendet das Bundesmodell an. Das FG Rheinland-Pfalz äußerte jedoch "ernstliche Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung. Der BFH entschied über AdV, jedoch nicht abschließend über die Verfassungsmäßigkeit (vgl. News).
Ausführliche Informationen zur Grundsteuer in Rheinland-Pfalz: Broschüre
Saarland
Das Saarland wendet zwar ebenfalls das Bundesmodell an, weicht jedoch bei der Höhe der sog. Steuermesszahlen ab.
Informationen zur Grundsteuerreform im Saarland finden Sie hier.
Sachsen
Das Bundesland Sachsen wendet zwar ebenfalls das Bundesmodell an, weicht jedoch (ähnlich wie das Saarland) bei der Höhe der sog. Steuermesszahlen ab.
Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie hier.
Sachsen hat eine Hebesatzprognose für die Grundsteuer 2025 veröffentlicht. So wurde für jede Gemeinde in Sachsen berechnet, welcher Hebesatz für das Jahr 2025 für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform voraussichtlich festgelegt werden müsste. Wichtig: Es handelt sich jedoch um keine Vorgabe für die Kommunen!
Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt wendet das Bundesmodell an.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.
Laut Medienberichten (vgl. Welt) will das Finanzministerium den Kommunen bis Mitte August 2024 die Daten für ein neues Grundsteuermodell in Sachsen-Anhalt zur Verfügung stellen.
Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein wendet das Bundesmodell an.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Den Kommunen sollen differenzierte Hebesätze ermöglicht werden (vgl. News).
Thüringen
Das Land Thüringen wendet das Bundesmodell an. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform in Thüringen finden Sie hier.
Lesen Sie auch: Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide
Grundsteuer in den Bundesländern: Kurzüberblick
Bundesland | Grundsteuermodell | Informationen zu Hebesätzen |
Modifiziertes Bodenwertmodell | Weitere Informationen voraussichtlich im Sommer 2024 | |
Wertunabhängiges Flächenmodell | Nichts Näheres bekannt | |
Bundesmodell mit angepassten Messzahlen | Hebesatz wird von 810 Prozent auf 470 Prozent gesenkt (vgl. Berlin, Pressemitteilung vom 20.6.2024). | |
Bundesmodell | Transparenzregister geplant, voraussichtlich November 2024 | |
Bundesmodell | Veröffentlichung von Daten zu Hebesätzen geplant | |
Wohnlagemodell | Keine näheren Infos für 2025 bekannt | |
Flächen-Faktor-Modell | ||
Bundesmodell | Transparenzregister geplant | |
Flächen-Lage-Modell | Keine näheren Infos bekannt | |
Bundesmodell | Informationen zu aufkommensneutralen Hebesätzen wurden veröffentlicht | |
Rheinland-Pfalz (vgl. Broschüre) | Bundesmodell | Keine näheren Infos bekannt |
Bundesmodell mit angepassten Messzahlen | Keine näheren Infos bekannt | |
Bundesmodell mit angepassten Messzahlen | ||
Bundesmodell | Voraussichtlich Mitte August 2024 sollen den Kommunen Daten zur Verfügung gestellt werden | |
Bundesmodell | ||
Bundesmodell | Keine näheren Infos bekannt |
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AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell