Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern

Ab 1.1.2025 wird die neue Grundsteuer auf der Grundlage der Grundsteuerreform und neuer Hebesätze durch die Gemeinden erhoben. Gibt es bereits Urteile zur Verfassungsmäßigkeit der Regeln? Wie viel Grundsteuer wird anfallen? Die Bundesländer informieren zur Vorgehensweise, den neuen Hebesätzen und bieten teilweise Berechnungshilfen.

Die neue Grundsteuer wird ab 1.1.2025 erhoben. Zur Anwendung kommen neue Berechnungsmodelle und Hebesätze. Doch die Umsetzung ist nicht bundeseinheitlich gleich. Während einige Länder das sog. Bundesmodell anwenden, haben sich andere Bundesländer dazu entschieden, eigene Landesgesetze zu verabschieden. Auch bei der Ermittlung der Hebesätze gibt es derzeit unterschiedliche Vorgehensweisen.

Lesen Sie auch: AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell

Tipp: Einen allgemeinen Überblick zur Grundsteuerreform gibt das BMF in einem FAQ.

Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern: Überblick

Nachfolgend ein kompakter Überblick (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu den aktuellen Entwicklungen bei der Grundsteuer:

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer künftig auf Basis der Bodenrichtwerte bzw. des Grundstückwertes ermittelt. Die Hebesätze legen die Gemeinden fest. Das Bundesmodell kommt hier also nicht zur Anwendung.

Laut Medienberichten (vgl. Badische Zeitung v. 6.4.2024) sollen Hebesätze, die zur Aufkommensneutralität führen sollen, etwa Mitte des Jahres 2024 veröffentlicht werden.

Gegen die Landesgrundsteuer im Falle der Grundsteuer B waren Musterklagen vor dem FG Baden-Württemberg anhängig. Die Klagen wurden abgewiesen: Das Landesgrundsteuergesetz ist laut FG Baden-Württemberg verfassungsgemäß.

Mehr hierzu: Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig

Tipp: Umfangreiche Informationen zur Grundsteuer in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Bayern

Bayern hat sich gegen die Anwendung des Bundesmodells entschieden. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Entscheidend sind demnach für die Berechnung die Flächen von Grund und Boden sowie Gebäude und die Gebäudenutzung.

Tipp: Umfangreiche Informationen zur Grundsteuer in Bayern finden Sie hier.

Berlin

In Berlin kommt das sog. Bundesmodell zur Anwendung. Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Grundsteuerreform wurden im Juni 2024 im Abgeordnetenhaus beschlossen. Der Hebesatz wird von 810 Prozent auf 470 Prozent gesenkt (vgl. auch News).

Bei den Messzahlen nutzt das Land Berlin seine Handlungsmöglichkeiten und passt diese im BlnGrStMG an. Für Wohngrundstücke wird die Steuermesszahl 0,31 Promille betragen und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille. Ziel soll laut Angaben des SenFin Berlin Aufkommensneutralität sein, damit Wohnen durch die Reform im Durchschnitt nicht teurer wird.

Es wird eine Härtefallklausel geschaffen, damit in Einzelfällen die Möglichkeit besteht, die Grundsteuer für selbst genutzte Wohngrundstücke abzusenken.

Kleingärtner und landwirtschaftliche Betrieben sollen entlastet werden: Der Hebesatz für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) wird auf 0 Prozent herabgesetzt. 

Brandenburg

Das Land Brandenburg setzt die Grundsteuerreform mit dem sog. Bundesmodell um.

Noch gibt es nicht viele Informationen, wie es mit dem Hebesätzen in Brandenburg weitergehen wird. Doch laut Medienberichten soll im November 2024 Klarheit herrschen. Das Land Brandenburg plant ein Transparenzregister. Hier soll für jede Kommune ausgewiesen werden, wie hoch der Hebesatz sein müsste, damit die Grundsteuerreform aufkommensneutral ist.

Tipp: Hier eine Übersicht zur Grundsteuer in Brandenburg.

Bremen

Bremen wendet das sog. Bundesmodell an. Aktuelle Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Bremen finden Sie hier.

Ein Link führt hier bereits zu einer Seite, die künftig die aufkommensneutralen Hebesätze aufführen soll. Noch ist hier jedoch der Hinweis enthalten: "Aktuell arbeitet die Finanzverwaltung an der Ermittlung der aufkommensneutralen Hebesätze. Diese werden anschließend hier veröffentlicht."

Hamburg

Hamburg hat sich gegen die Anwendung des Bundesmodells entschieden und ein eigenes Landesgesetz zur Grundsteuer veröffentlicht. Die Grundsteuer wird ab 1.1.2025 nach dem sog. "Wohnlagemodell" berechnet. Demnach wird die Grundsteuer B für Wohngebäude vorrangig anhand der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche und der Wohnlage des Grundstücks ermittelt. Bei der Wohnlage wird zwischen "normaler" und "guter" Wohnlage unterschieden. Basis für die Bestimmung ist das Hamburger Wohnlagenverzeichnis.

Ausführliche Informationen gibt die Finanzbehörde Hamburg hier.

Hessen

Im Bundesland Hessen kommt bei der Umsetzung der Grundsteuerreform das sog. Flächen-Faktor-Modell zur Anwendung. Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen finden sich hier.

Das FinMin Hessen hat Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen berechnet (vgl. News). Umfangreiche Informationen, FAQ, Erklärvideo und Übersichtskarten finden sich hier.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern wendet zur Umsetzung der Grundsteuerreform das sog. Bundesmodell an.

In Mecklenburg-Vorpommern soll ein Transparenzregister veröffentlicht werden (vgl. News).

Informationen zur Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier

Niedersachsen

In Niedersachsen kommt zur Umsetzung der Grundsteuerreform das sog. Flächen-Lage-Modell zur Anwendung.

Umfangreiche Informationen finden Sie hier.

Nordrhein-Westfalen

Das Land NRW hat sich zur Anwendung des sog. Bundesmodells entschieden. Im Juni wurden Musterwerte veröffentlicht, die Kommunen informieren, wie hoch die Hebesätze sein müssten, damit die Grundsteuer aufkommensneutral erhoben wird. Zudem werden alle der Berechnung dieser Referenz-Hebesätze zugrundeliegenden Daten veröffentlicht. 

Allgemeine Informationen zur Grundsteuer in NRW finden Sie hier.

Ausführliche Informationen: Hebesätze für die Grundsteuer in NRW

Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz wendet das Bundesmodell an. Das FG Rheinland-Pfalz äußerte jedoch "ernstliche Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung. Der BFH entschied über AdV, jedoch nicht abschließend über die Verfassungsmäßigkeit (vgl. News). 

Ausführliche Informationen zur Grundsteuer in Rheinland-Pfalz: Broschüre

Saarland

Das Saarland wendet zwar ebenfalls das Bundesmodell an, weicht jedoch bei der Höhe der sog. Steuermesszahlen ab.

Informationen zur Grundsteuerreform im Saarland finden Sie hier.

Sachsen

Das Bundesland Sachsen wendet zwar ebenfalls das Bundesmodell an, weicht jedoch (ähnlich wie das Saarland) bei der Höhe der sog. Steuermesszahlen ab.

Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie hier.

Sachsen hat eine Hebesatzprognose für die Grundsteuer 2025 veröffentlicht. So wurde für jede Gemeinde in Sachsen berechnet, welcher Hebesatz für das Jahr 2025 für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform voraussichtlich festgelegt werden müsste. Wichtig: Es handelt sich jedoch um keine Vorgabe für die Kommunen!

Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt wendet das Bundesmodell an.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.

Laut Medienberichten (vgl. Welt) will das Finanzministerium den Kommunen bis Mitte August 2024 die Daten für ein neues Grundsteuermodell in Sachsen-Anhalt zur Verfügung stellen.

Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein wendet das Bundesmodell an.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Den Kommunen sollen differenzierte Hebesätze ermöglicht werden (vgl. News). 

Thüringen

Das Land Thüringen wendet das Bundesmodell an. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform in Thüringen finden Sie hier.

Lesen Sie auch: Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide

Grundsteuer in den Bundesländern: Kurzüberblick

Bundesland

Grundsteuermodell

Informationen zu Hebesätzen

Baden-Württemberg

Modifiziertes Bodenwertmodell 

Weitere Informationen voraussichtlich im Sommer 2024

Bayern

Wertunabhängiges Flächenmodell

Nichts Näheres bekannt

Berlin

Bundesmodell mit angepassten Messzahlen


Tipp: Digitaler Grundsteuerrechner Berlin

Hebesatz wird von 810 Prozent auf 470 Prozent gesenkt (vgl. Berlin, Pressemitteilung vom 20.6.2024).

Brandenburg

Bundesmodell

Transparenzregister geplant, voraussichtlich November 2024

Bremen

Bundesmodell

Veröffentlichung von Daten zu Hebesätzen geplant

Hamburg

Wohnlagemodell

Keine näheren Infos für 2025 bekannt

Hessen

Flächen-Faktor-Modell

Hebesatzempfehlungen

Mecklenburg-Vorpommern

Bundesmodell

Transparenzregister geplant

Niedersachsen

Flächen-Lage-Modell

Keine näheren Infos bekannt

Nordrhein-Westfalen

Bundesmodell

Informationen zu aufkommensneutralen Hebesätzen wurden veröffentlicht

Rheinland-Pfalz (vgl. Broschüre)

Bundesmodell

Keine näheren Infos bekannt

Saarland

Bundesmodell mit angepassten Messzahlen

Keine näheren Infos bekannt

Sachsen

Bundesmodell mit angepassten Messzahlen

Hebesatzprognosen veröffentlicht

Sachsen-Anhalt

Bundesmodell

Voraussichtlich Mitte August 2024 sollen den Kommunen Daten zur Verfügung gestellt werden

Schleswig-Holstein

Bundesmodell

Differenzierte Hebesätze möglich

Thüringen

Bundesmodell

Keine näheren Infos bekannt

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AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell

Schlagworte zum Thema:  Grundsteuer, Grundsteuerreform