Änderungen des UStAE zum 31.12.2024

Auch in diesem Jahr hat die Finanzverwaltung zum Jahresende wieder ein umfassendes BMF-Schreiben veröffentlicht, in dem diverse Anpassungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vorgenommen werden.

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 22.12.2023 (BStBl. 2023 I S. 2248) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen.

Lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE

Da das neue BMF-somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.

Die Anpassungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses an das Wachstumschancengesetz sind bereits mit BMF-Schreiben v. 12.7.2024 (BStBl 2024 I S. 1131) nachvollzogen worden.

BMF, Schreiben v. 20.12.2024, III C 3 - S 7015/22/10004 :001


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