Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide
Laut einer Mitteilung des Thüringer Finanzministerium v. 18.4.2023 liegen den Finanzämtern in Thüringen 49.881 Einsprüche in Zusammenhang mit der Grundsteuerreform vor. Als Einspruchsbegründung würden häufig verfassungsrechtliche Zweifel an dem zu Grunde liegenden Bewertungs- bzw. Grundsteuerrecht angebracht.
Voraussetzungen für Zwangsruhe oder Vorläufigkeitsvermerk
Wie in der Mitteilung ausgeführt wird, liegen bei verfassungsrechtlichen Bedenken die Voraussetzungen für die Zwangsruhe des Einspruchsverfahrens oder eines Vorläufigkeitsvermerks in der Regel erst dann vor, wenn ein Verfahren beim BFH oder beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.
Ruhen aus Zweckmäßigkeitsgründen
Das sei aktuell zwar noch nicht der Fall, allerdings können in Thüringen bereits jetzt die Einspruchsverfahren gegen den Grundsteuerwertbescheid aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhen. Dafür müsse ein relevantes Verfahren vor einem Finanzgericht rechtsanhängig sein. Entsprechende Verfahren für das Bundesmodell, welches auch von Thüringen angewandt wird, seien bei den Finanzgerichten Berlin-Brandenburg oder Sachsen anhängig.
Außerdem werde die Zustimmung der Steuerpflichtigen benötigt. Diese werde von den Thüringer Finanzämtern aus verwaltungsökonomischen Gründen jedoch unterstellt. Im Ergebnis werden in Thüringen Einsprüche, in denen verfassungsrechtliche Bedenken geäußert werden, von der Bearbeitung zurückgestellt, bis ein Verfahren am Finanzgericht oder einer höheren Instanz entschieden ist.
Einsprüche mit materiell-rechtlichen Einwendungen
Einsprüche, in denen die Eigentümer materiell-rechtliche Einwendungen (z.B. fehlerhafte Angaben zur Wohnfläche oder Kernsanierung u.v.a.) geltend machen, werden hingegen nach dem Eingangsdatum abgearbeitet. Die Finanzämter erteilen aber in der Regel keine Eingangsbestätigungen. "Aktuell liegt der Schwerpunkt bei der Abarbeitung der eingegangenen Grundsteuerwerterklärungen. Aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung im Rahmen dieses Masseverfahrens kann es bei den Einsprüchen allerdings zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, von Rückfragen zum Eingang oder Bearbeitungsstatus Ihres Einspruchs Abstand zu nehmen", sagt die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert.
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