Häufige Fehlerquellen bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Erste Rückmeldungen und viele fehlerfreie Bescheide zeigen, dass die Software der Finanzämter für die Feststellung des Grundsteuerwerts offenbar funktioniert. Das sagt jedenfalls der Bund der Steuerzahler. Fehler können jedoch schon beim Ausfüllen der Erklärung gemacht werden, was im erhaltenen Bescheid eingehend geprüft werden sollte, um dann ggf. Einspruch einzulegen.
Häufige Fehler der Steuerpflichtigen
Der Erfahrung des Bunds der Steuerzahler nach sind das die am häufigsten auftretenden Fehler:
- Selbst bei Gebäuden, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, machen Eigentümer oft Angaben zur Nutzfläche, obwohl nur die Wohnfläche anzugeben ist. Die Berechnung dieser Fläche richte sich nach der Wohnflächenverordnung. Demnach seien Zubehörräume wie zum Beispiel Kellerräume, Waschküchen und Heizungsräume außer Acht zu lassen.
- Eine weitere Besonderheit betrifft Dachschrägen: Laut Wohnflächenverordnung werden Flächen unter Dachschrägen nur dann zu 100 Prozent zur Wohnfläche gerechnet, wenn die Raumhöhe mehr als zwei Meter beträgt. Liegt die Raumhöhe zwischen einem und zwei Metern, werden nur 50 Prozent der Fläche berücksichtigt. Unter einem Meter Höhe wird die Fläche überhaupt nicht der Wohnfläche zugerechnet.
- Bei Streuobstwiesen, Wiesen- und Waldflurstücken ist besonders zu prüfen, ob sie zur Grundsteuer A (agrarisch) für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder zur Grundsteuer B (baulich) für Grundstücke des Grundvermögens gehören. Die in den meisten Fällen günstigere Grundsteuer A ist zwar Land- und Forstwirtschaft vorbehalten, aber auch Privatleute können mit ihren Schrebergärten zum Beispiel dieser Besteuerung unterliegen. Die bisherige Zuordnung sollte sich trotz der Grundsteuerreform nicht verändern.
Lesen Sie auch:
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.496
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
1.256
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.1702
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
83914
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
791
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
733
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
695
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
657
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
599
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
586
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
30.03.20262
-
Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist
27.03.2026
-
Seminar zur Immobilienverwaltung und steuerlichen Optimierung
26.03.2026
-
Beihilferechtliches Durchführungsverbot gibt keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe
25.03.2026
-
Verfahrensmangel bei schlafendem ehrenamtlichen Richter
25.03.2026
-
Neuer FAQ-Katalog zur E-Rechnung
23.03.2026
-
Wann Soloselbstständige bei Coronahilfen nicht antragsberechtigt sind
18.03.2026
-
Handlungsbedarf bei beSt prüfen
16.03.2026
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
12.03.2026
-
Änderung nach § 175b AO bei Übermittlung über ELStAM?
06.03.2026