FG Köln weist Klage gegen neue Grundsteuerbewertung ab

In einem Verfahren vor dem FG Köln wurde zur Bewertung einer Immobilie mit der neuen Grundsteuer in NRW verhandelt. Das Gericht hat entschieden, dass die neue Grundsteuerbewertung nicht zu beanstanden ist.

Feststellung des Grundsteuerwerts

In dem Verfahren wurde erstmalig zur Bewertung einer Immobilie verhandelt, welches die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Geklagt wurde gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1.1.2022 nach dem Bundesmodell.

Klage abgewiesen

Das FG Köln vertritt die Auffassung, dass das neue Bewertungsrecht zur Neufestsetzung der Grundsteuer keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Die Revision zum BFH wurde zugelassen.

FG Köln, Urteil v. 19.9.2024, 4 K 2189/23


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