FG Köln weist Klage gegen neue Grundsteuerbewertung ab
Feststellung des Grundsteuerwerts
In dem Verfahren wurde erstmalig zur Bewertung einer Immobilie verhandelt, welches die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Geklagt wurde gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1.1.2022 nach dem Bundesmodell.
Klage abgewiesen
Das FG Köln vertritt die Auffassung, dass das neue Bewertungsrecht zur Neufestsetzung der Grundsteuer keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Die Revision zum BFH wurde zugelassen.
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
323
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
308
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
306
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
266
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
264
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
196
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1851
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
176
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
160
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
156
-
Druck und Zustellung von Amtsblättern als tauschähnlicher Umsatz
31.03.2026
-
Steuerfreie Einkünfte im ausländischen Tätigkeitsstaat
30.03.2026
-
Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
30.03.2026
-
Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes
30.03.2026
-
Neue anhängige Verfahren im März 2026
27.03.2026
-
Alle am 26.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
26.03.2026
-
Sperrung des ELStAM-Zugangs bei iranischer Bank
26.03.2026
-
Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
23.03.2026
-
Übertragung eines Solarparks an verschiedene Erwerber
23.03.2026
-
Geschäftsveräußerung im Ganzen nur bei Betriebsfortführung
23.03.2026