Empfehlungen für Hebesatz bei Grundsteuer in Hessen

Die Hessische Steuerverwaltung hat Hebesatzempfehlungen für die Kommunen berechnet, die dazu dienen sollen, die Aufkommensneutralität ab 2025 zu erreichen.

Eine Kommune soll 2025 unter dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024 unter dem alten Recht. Maßgebliche Stellschraube dafür ist der Hebesatz. Das Land gibt Empfehlungen, mit welchen Hebesätzen Aufkommensneutralität zu erreichen ist. Die Empfehlungen des Landes sind für die Kommunen nicht bindend.

Laut der Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen v. 6.6.2024 könnten 344 Kommunen nach der mathematisch berechneten Empfehlung ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, 72 ihn erhöhen und fünf den bisherigen erneut beschließen, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.

Berechnung der Hebesatzempfehlungen

Die Hebesatzempfehlungen seien rein rechnerische Ergebnisse, die durch die Hessische Steuerverwaltung unverändert und transparent veröffentlicht werden. Hierfür werde für jede Kommune das gesamte Volumen der Steuermessbeträge aller Grundstücke jeweils zur Grundsteuer A und B nach altem und neuem Recht verglichen. Die Veränderung dieser Volumina bestimme, wie der jeweilige Hebesatz angepasst werden muss, um Aufkommensneutralität zu erreichen.

Den neuen Steuermessbeträgen liegen die Daten zugrunde, die während der Grundsteuerreform von den Grundstückseignern erklärt wurden. Diese wiederum seien Grundlage der durch die Finanzämter festgesetzten Grundsteuermessbeträge. In mehr als 95 Prozent aller hessischen Grundsteuerfälle habe bereits ein Bescheid über den Grundsteuermessbetrag versandt werdem können. Für die noch offenen Fälle seien anhand wissenschaftlich fundierter Berechnungsmethoden und unter Begleitung durch die Forschungsstelle Künstliche Intelligenz des Finanzamts Kassel sowie das Institut für Mathematik im Fachbereich Stochastik der Universität Kassel Prognosen ermittelt worden. Das sei eine bundesweit einmalige Methode.


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