Einkommensteuertarif 2025 und Kindergelderhöhung
Die FDP hatte zuletzt Änderungen an dem Gesetzentwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz gefordert, der noch aus Zeiten der Ampel-Koalition stammt. Sie hatte kritisiert, er sehe auch neue Bürokratiekosten für Unternehmen vor. Diesen Kompromiss musste die FDP in der Ampel-Koalition eingehen, wollte ihn nach dem Bruch der Regierung aber nicht mehr mittragen.
Nun einigten sich die Fraktionen, die kritisierten Punkte aus dem Gesetz zu streichen. Die Grünen zeigten sich davon allerdings zugleich wenig begeistert. "Hier dominiert Parteitaktik statt ökonomischer Verantwortung", kritisierte Haushälter Sven-Christian Kindler. Es fehlten nun wichtige Impulse für die steuerliche Unterstützung bei Investitionen und Forschung von Unternehmen.
SPD-Fraktionsvize Achim Post betonte, die SPD habe sich in den Verhandlungen zusätzlich für eine Förderung der E-Mobilität, eine verbesserte Forschungsförderung und bessere Abschreibungsregelungen stark gemacht. "Das hat leider keine politische Mehrheit gefunden."
Hinweis: Gestrichen wird damit wohl auch die umstrittene nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungen.
Anpassung des Steuertarifs
Der Kern des Gesetzes jedoch bleibt: Zum Januar soll eine schleichende Steuererhöhung verhindert und der negative Effekt der Inflation auf die Einkommensteuer ausgeglichen werden. Dafür sollen mehrere Eckwerte im Steuertarif verschoben werden.
Unter anderem wird der Grundfreibetrag angehoben. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland.
Die anderen Eckwerte des Steuertarifs sollen ebenfalls so verschoben werden, dass höhere Steuersätze erst später greifen. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, soll gleich bleiben. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst.
Kindergelderhöhung
Vorgesehen ist außerdem, dass das Kindergeld ab Jahresbeginn um 5 EUR auf 255 EUR steigt. Der Kinderfreibetrag soll um 60 EUR auf 6.672 EUR angehoben werden. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll um 5 EUR auf 25 EUR monatlich steigen.
"Wir entlasten eine Familie mit zwei Kindern mit einem Einkommen von 60.000 EUR um 306 EUR nächstes Jahr", sagte Kindler. Das Paket unterstütze auch gezielt Kinder in armen Familien. Auch bei Kindergeld und Kinderfreibetrag soll es 2026 eine erneute Anpassung geben.
Bundesrat muss zustimmen
Unsicher bleibt, ob das Gesetz auch im Bundesrat eine Chance hat - denn die Länder würden damit auf Einnahmen verzichten. FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer sieht Union und SPD in der Verantwortung, dafür zu sorgen: "Im Bundesrat müssen sich jetzt Union und SPD zum Entlastungspaket bekennen oder der arbeitenden Bevölkerung ins Gesicht sagen, dass die Länder sich die Entlastung nicht leisten wollen", erklärte er. Die Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (Union) und Olaf Scholz (SPD) trügen die Verantwortung für die Zustimmung der Länder.
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich ruft die Union auf, dem Gesetz zur Kindergelderhöhung und zum Ausgleich der Kalten Progression bei der Steuer zuzustimmen. "Die Union hat in der kommenden Woche die Chance, ihre parteitaktisch motivierte Blockadehaltung aufzugeben", sagte Mützenich der Deutschen Presse-Agentur. "Wenn sich CDU und CSU dem im Bundestag weiterhin verweigern, sollten wenigstens die unionsgeführten Länder im Bundesrat dafür sorgen, dass diese Unterstützung den Menschen noch vor Weihnachten versichert wird."
Merz signalisiert nach Misstrauensvotum Bereitschaft
Nach dem Misstrauensvotum des Bundestags gegen Kanzler Olaf Scholz will die Union wie angekündigt noch einigen Projekten von SPD und Grünen zustimmen, bevor im Februar neu gewählt wird. Für den geplanten Ausgleich der kalten Progression im Steuerrecht sowie die Erhöhung des Kindergelds werde es "von uns eine Zustimmung geben", sagte Unionsfraktionschef Friedrich Merz in Berlin.
Damit das Gesetz in Kraft treten kann, müsste allerdings auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. In der ARD hatte Unionsfraktionschef Friedrich Merz am Sonntag deutlich gemacht, dass er das Gesetzesvorhaben nicht dadurch unterstützen wird, indem er etwa auf die Unionsministerpräsidenten einwirkt.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
11.3449
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
6.0019
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
4.350451
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
4.288
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
3.405
-
Wachstumschancengesetz verkündet
2.4424
-
Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %
1.554
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
1.4621
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.2543
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.111
-
Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Zahlungen in die Erhaltungsrücklage
03.01.2025
-
Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe
23.12.2024
-
Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
23.12.2024
-
Steuerfortentwicklungsgesetz kann verkündet werden
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Abgabenordnung
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Umsatzsteuer
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Sonstige Steuerarten
20.12.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
20.12.2024
-
Einkommensteuertarif 2025 und Kindergelderhöhung
17.12.2024