Streit um höheren Kinderfreibetrag
Die FDP hat Kritik aus der SPD an einer geplanten Erhöhung des Kinderfreibetrages zurückgewiesen. SPD-Parteichef Lars Klingbeil hatte in der "Bild am Sonntag" die Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) als "ungerecht" kritisiert, weil damit nur Familien mit sehr hohen Einkommen entlastet würden. Denn das Kindergeld für niedrigere Einkommen soll gleich bleiben. Dazu hieß es am Sonntag aus dem FDP-Präsidium, das aktuelle Vorgehen bei Steuerfreibeträgen und Kindergeld gehe auf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zurück. Klingbeil solle sich besser mit Scholz abstimmen.
FDP weist SPD-Kritik zurück
"Es wurde 2022 auf Anregung von Olaf Scholz entschieden, das Kindergeld einmalig überproportional auf 250 Euro zu erhöhen", erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus dem FDP-Präsidium. "Der Kinderfreibetrag in der Steuer sollte dagegen im üblichen Verfahren nachgezogen werden. Nichts anderes ist geplant." Wenn die SPD eine einheitliche Position habe, könne man in der Koalition beraten. "Es geht aber nicht, dass das Finanzministerium aus der SPD kritisiert wird, wenn es Verabredungen mit Olaf Scholz umsetzt."
FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte der "Welt" (Montag), dass die Kindergelderhöhung richtig gewesen sei, um Familien schnell und unbürokratisch bei der Bewältigung der Inflation zu unterstützen. "Jetzt muss diese Erhöhung aber auch im Steuerrecht abgebildet werden", sagte Dürr. Es seien schließlich "die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Forderungen nach immer mehr und höheren Leistungen finanzieren müssen. Diese gilt es zu entlasten."
Kinderfreibetrag wirkt sich bei höheren Einkommen aus
Der Kinderfreibetrag lohnt sich gegenüber dem Kindergeld oft nur bei höheren Einkommen. Er wurde zum 1.1.2024 bereits von 6.024 EUR auf 6.384 EUR angehoben und soll nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums rückwirkend auf 6612 EUR steigen, wie ein Ministeriumssprecher am Freitag bestätigt hatte. Auch der Grundfreibetrag erhöht werden werden. Das sei notwendig, weil infolge der Inflation auch die Regelbedarfe beim Bürgergeld stärker angehoben wurden. Das Kindergeld war 2023 auf einheitlich 250 EUR pro Monat und Kind gestiegen.
SPD: "Sparprogramm an der falschen Stelle"
Klingbeil sagte der "BamS" zu den aktuellen Plänen: "Nur Familien mit sehr hohen Einkommen zu entlasten, halte ich für ungerecht. Gerade die arbeitende Mitte, also diejenigen, die jeden Tag aufstehen, ihr Einkommen hart erarbeiten und sich nebenbei um ihre Kinder, die Nachbarn und den Verein kümmern, sollten entlastet werden." Genau diese Leute spürten immer noch die Folgen der Inflation. "Deswegen ist für mich völlig klar, dass "auch Familien mit kleinen und mittleren Einkommen in diesem Jahr mehr bekommen müssen."
Der finanzpolitische Sprecher der SPD, Michael Schrodi, sagte der «BamS» zu Lindners Plänen: "Das wird die SPD nicht mitmachen. Für solche Pläne aus dem Haus Lindner wird es keine Mehrheit geben." Was Lindner vorhabe, sei ein Sparprogramm an der falschen Stelle: "Wenn 380 Millionen für die zusätzliche Entlastung der reichsten Eltern da sind, dann hat er auch das Geld für eine Kindergelderhöhung."
Einwände aus den Reihen der Grünen
Auch aus den Reihen der Grünen gibt es Einwände. "Familien in der Mitte dürfen nicht leer ausgehen", sagte Fraktionsvize Andreas Audretsch der Zeitung. Es sei geübte Praxis, Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichermaßen zu erhöhen. "Diese Verlässlichkeit wird zu Recht von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet."
Ähnlich äußerte sich die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge. Der Kinderfreibetrag nutze sehr reichen Eltern, sagte sie am Sonntagabend in der ZDF-Sendung "Berlin Direkt". Aus ihrer Sicht sei in der Ampel klar verabredet worden, dass Kinderfreibetrag und Kindergeld im gleichen Maße steigen sollten. "Aus meiner Sicht wird hierüber in der Bundesregierung weiter gesprochen und die SPD hat sich ja auch in Form ihres Parteivorsitzenden dazu geäßert und meine Wahrnehmung bestätigt", sagte sie.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
17.6919
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
9.381
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
8.1769
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.123451
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.5864
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.1151
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.455
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.3193
-
Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %
1.277
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
1.110
-
Steuerfortentwicklungsgesetz kann verkündet werden
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Abgabenordnung
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Umsatzsteuer
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Sonstige Steuerarten
20.12.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
20.12.2024
-
Einkommensteuertarif 2025 und Kindergelderhöhung
17.12.2024
-
Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
13.12.2024
-
Rat der EU beschließt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren
13.12.2024
-
Scholz für geringeren Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel
11.12.2024