Reformen-Cockpit Steuern

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition ist derzeit ungewiss, ob es jeweils noch eine politische Mehrheit für die aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Steuerrecht gibt. Was wurde bereits umgesetzt und was soll noch kommen? Hier finden Sie einen Überblick zum aktuellen Stand.

Steuerfortentwicklungsgesetz

Mit dem "Steuerfortentwicklungsgesetz" (als Referentenentwurf "Zweites Jahressteuergesetz 2024") soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen für die Jahre 2025 und 2026 sichergestellt und eine Vielzahl von Entlastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt werden. Es enthält allerdings auch die umstrittene Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Schon vor dem Bruch der Ampel-Koalition wurden hierzu die Verhandlungen im Bundestags-Finanzausschuss mehrfach verschoben. Es ist daher sehr ungewiss, ob und mit welchem Inhalt das Gesetz verabschiedet wird.

Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie hier:

Jahressteuergesetz 2024

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 sollen Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Anpassung an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH. Der Gesetzentwurf enthält auch eine Vielzahl thematisch nicht oder nur teilweise miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Die Zustimmung des Bundesrats hierzu steht noch aus. Es ist zwar überwiegen wahrscheinlich, dass diese erteilt wird, aber aufgrund der derzeitigen politischen Lage kann nicht sicher davon ausgegangen werden.

Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie hier:

Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024

Das bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 sieht die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für den VZ 2024 vor. Trotz der derzeitigen politischen Unsicherheiten kann davon ausgegangen werden, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird.

Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unsere News "Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024".

DAC8-Umsetzungsgesetz

Das BMF hat den Referentenentwurf für ein DAC8-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Das DAC8-Umsetzungsgesetz setzt die DAC8 mittels eines Artikelgesetzes um. "DAC8" steht für eine EU-Richtlinie, die Änderungen enthält, die in erster Linie die Meldung und den automatischen Austausch von Informationen über Einnahmen aus Geschäften mit Kryptowerten und Informationen über Vorbescheide für die wohlhabendsten Einzelpersonen betreffen. Kernstück ein neues, eigenständiges Stammgesetz (Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz - KStTG) mit Regelungen zu Sorgfalts- und Meldepflichten von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen und zu dem automatischen Austausch der gemeldeten Informationen .

Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unsere News "DAC8-Umsetzungsgesetz".

Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge

Mit dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) pAV-Reformgesetz soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden. Der bislang vorliegende Entwurf will sich dabei eng an den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Fokusgruppe private Altersvorsorge orientieren. Ziel ist es, ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten zu unterbreiten, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht, zur Sicherung ihres Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren.

Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unsere News "Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge".

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Mit dem bereits verkündeten Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) werden insbesondere Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert. Darüber hinaus bündelt das Gesetz viele weitere Einzelmaßnahmen u. a. zur Förderung der Digitalisierung, zum Abbau von Melde- und Informationspflichten sowie zur Verwaltungsvereinfachung. Insgesamt sollen damit Bürokratiekosten in Höhe von 682 Mio. EUR gesenkt werden.

Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unser "Überblick "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz"

Wachstumschancengesetz

Mit dem bereits verkündeten "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" - kurz " Wachstumschancengesetz" - soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können.

Daneben soll das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht werden und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie entlastet werden. Darüber hinaus soll das Steuerrecht im Rahmen des im Koalitionsvertrag Vereinbarten weiter modernisiert werden.

Der Bundesrat hat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz am 22.3.2024 zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 17.11.2023 beschlossen. Allerdings rief der Bundesrat am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss an. Dieser befasste sich am 21.2.2024 mit dem Wachstumschancengesetz. Der Ausschuss nahm mit den Stimmen der Ampel-Mehrheit ein Verhandlungsergebnis zu einem stark abgespeckten Wachstumschancengesetz an ( Beschluss des Vermittlungsausschusses). Der Bundestag bestätigte das Vermittlungsergebnis am 23.2.2024.

Deshalb kam es auf die Bundesratssitzung am 22.3.2024 an. Der Ausgang hatte als unsicher gegolten, da die uninonsgeführten Länder ihre Zustimmung von Rücknahme der Abschaffung der Agrardiesel-Subventionen abhängig gemacht hatten. Da die Bundesregierung ankündigte, die Landwirtschaft an anderer Stelle zu entlasten, wurde die Blockade im Bundesrat doch noch verhindert.

Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie hier:

Beschränkte und unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen

Im Wesentlichen geht es in dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe inhaltlich um

  • die Neuregelung der Befugnis zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen,
  • die Neuregelung (Erweiterung) der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen und
  • die Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine.

Die Änderungen sollten eigentlich ab dem 1.5.2024 gelten. Allerdings wurde die ursprünglich für den 14.3.2024 vorgesehene Abstimmung im Bundestag wieder von der Tagesordnung abgesetzt.

Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unser Überblick "Beschränkte und unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen"