Annahme der DAC 9-Richtlinie
Ziel der Richtlinie ist es, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zur effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen zu verbessern, damit die Erklärungspflichten multinationaler Unternehmensgruppen und großer inländischer Gruppen gemäß der Säule 2 der globalen Einigung der G20/OECD besser erfüllt werden. Damit sollen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung vermieden und sichergestellt werden, dass große Unternehmen einer effektiven Mindestbesteuerung unterliegen..
Aktualisierung der Steuertransparenzvorschriften
Mit der DAC 9 wird die bestehende EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (Directive on Administrative Cooperation – DAC) durch eine Ausweitung der Steuertransparenzvorschriften aktualisiert. Damit soll die Berichterstattung für große Unternehmen vereinfacht, der Datenaustausch zwischen Steuerbehörden verbessert und eine Anpassung an die globalen Standards zur Mindestbesteuerung vorgenommen werden.
Schaffung eines Standardformblatts
Mit der neuen Richtlinie soll auch ein Standardformblatt geschaffen werden, das im Einklang mit dem vom inklusiven Rahmen der G20/OECD gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung entwickelten Standardformblatt steht und das multinationale Unternehmen und große inländische Gruppen zur Erklärung steuerbezogener Informationen verwenden müssen, die erforderlich sind, damit das System für den Mindestsatz an Körperschaftsteuer ordnungsgemäß funktioniert.
Die Berichterstattung für große Konzerne soll vereinfacht werden, indem die zentrale Einreichung einer Ergänzungssteuer-Erklärung ermöglicht wird, d. h. ein Unternehmen gibt die Erklärung für die gesamte betroffene Gruppe ab, anstelle einer getrennten lokalen Abgabe durch die einzelnen Unternehmen.
Für die Gewinne großer multinationaler und inländischer Gruppen oder Unternehmen mit einem Jahresumsatz von insgesamt mindestens 750 Mio. EUR soll ein Steuersatz von mindestens 15 % gelten.
Nächste Schritte
Die Mitgliedstaaten müssen die DAC 9 bis zum 31.12.2025 umsetzen. Länder, die sich für eine spätere Umsetzung der "Richtlinie zu Säule 2" entscheiden, müssen die DAC 9 dennoch innerhalb derselben Frist umsetzen.Abgabetermin für die erste Ergänzungssteuer-Erklärung ist der 30.6.2026.
Hintergrund
Die DAC 9-Richtlinie wurde 2024 von der Kommission vorgeschlagen, um spezifische Bestimmungen über die Ergänzungssteuer-Erklärung umzusetzen, die in der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 15. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Säule-2-Richtlinie) festgelegt sind.
Mit der Säule-2-Richtlinie wurde eine Einigung über eine Reform der internationalen Besteuerung umgesetzt, die der inklusive Rahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) der G20/OECD erreicht hatte.
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