Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024

Der Bundestag hat am 18.10.2024 ein Gesetz verabschiedet, das die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags vorsieht.

Danach ergeben sich sich für den VZ 2024 folgende Werte:

VZ 2024 bisher

VZ 2024 neu

Erhöhung

Grundfreibetrag

11.604 EUR

11.784 EUR

+ 180 EUR

Kinderfreibetrag

6.384 EUR

6.612 EUR

+ 228 EUR

Steuerfortentwicklungsgesetz nicht auf der Tagesordnung

Der Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes mit den entsprechenden Regelungen für die kommenden Jahre stand am Freitag im Bundestag nicht auf der Tagesordnung.

Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Meldung v. 16.10.2024