Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Gesetz zugestimmt, das die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für den VZ 2024 vorsieht.

Einkommensteuertarif 2024

Danach ergeben sich rückwirkend für den VZ 2024 die folgenden geänderten Werte:

VZ 2024 bisher

VZ 2024 neu

Erhöhung

Grundfreibetrag

11.604 EUR

11.784 EUR

+ 180 EUR

Kinderfreibetrag

6.384 EUR

6.612 EUR

+ 228 EUR

Einkommensteuertarif 2025

Den Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes mit der weiteren Absenkung des Einkommensteuertarifs für die kommenden Jahre hat der Bundestag noch nicht verabschiedet. Schon vor dem Bruch der Ampel-Koalition wurden hierzu die Verhandlungen im Bundestags-Finanzausschuss mehrfach verschoben. Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass das Steuerfortentwicklungsgesetz mit der Änderung der Einkommensteuertarife ab 2025 noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.

Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024