Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024

Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag steigen. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Finanzausschuss am Mittwoch gebilligt. Er soll am Freitag im Plenum verabschiedet werden.

Danach ergeben sich sich für den VZ 2024 folgende Werte:

VZ 2024 bisher

VZ 2024 neu

Erhöhung

Grundfreibetrag

11.604 EUR

11.784 EUR

+ 180 EUR

Kinderfreibetrag

6.384 EUR

6.612 EUR

+ 228 EUR

Späte Erhöhung der Freibeträge

Aus der SPD-Fraktion wurde in der knappen Debatte im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es sich um ein verfassungsrechtliches Gebot halte. Dem stimmte die CDU/CSU-Fraktion zu, kritisierte jedoch, dass die Erhöhung der Freibeträge erst so spät im Jahr komme. Das stelle eine bürokratische Belastung für die Unternehmen dar. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach hingegen von einer rechtzeitigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs.

Steuerfortentwicklungsgesetz nicht auf der Tagesordnung

Solange die FDP in einer Regierung sei, würden auch die Tarifeckwerte in der Einkommensteuer verschoben, machte die FDP-Fraktion deutlich. Der Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes mit den entsprechenden Regelungen für die kommenden Jahre stand jedoch am Mittwoch nicht mehr auf der Tagesordnung des Ausschusses.

Für den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Regierungsentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Meldung v. 16.10.2024