Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Alle drei Parteien müssen dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, der mit "Verantwortung für Deutschland" betitelt ist, allerdings noch offiziell zustimmen.
Unternehmenssteuern
Ein sog. "Investitions-Booster" in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent soll für die Jahre 2025, 2026 und 2027 eingeführt werden.
Nach dem Ablauf dieser vorübergehenden Maßnahme soll ab dem 1.1.2028 auch die Körperschaftsteuer von derzeit 15 % in 5 Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden. Davon sollen auch Personengesellschaften profitieren, weshalb insbesondere das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG wesentlich verbessert werden sollen. Außerdem soll geprüft werden, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.
Es soll eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge umgesetzt werden.
Körperschaften und Personengesellschaften sollen sukzessive auf die Selbstveranlagung umgestellt werden.
Es sollen alle zur Verfügung stehenden administrativen Maßnahmen ergriffen werden, um Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen wirksam zu begegnen. Außerdem soll der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent erhöht werden.
Einkommensteuer
Die die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll zur Mitte der Legislatur gesenkt werden. Details werden allerdings nicht genannt. Auch soll die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld schrittweise verringert werden. Durch eine gesetzliche Regelung soll sichergestellt werden, dass bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgt. Die finanzielle Situation von Alleinerziehenden soll durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags verbessert werden.
Es sollen steuerliche Anreize für Mehrarbeit gesetzt werden. Daher sollen Überstundenzuschläge umgehend, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit zahlen, soll diese steuerlich begünstigt werden.
Zusätzliche finanzielle Anreize sollen auch für freiwilliges längeres Arbeiten geschaffen werden. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten. Dabei soll insbesondere die Nichtanwendbarkeit der Regelung bei Renteneintritten unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersrente, die Beschränkung der Regelung auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und die Anwendung des Progressionsvorbehalts geprüft werden.
Wie aus dem Koalitionsvertrag ebenfalls hervorgeht, soll die Entfernungspauschale ab 2026 bereits vom ersten Kilometer an bei 38 Cent liegen. Aktuell liegt die Pauschale für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz bei 30 Cent pro Kilometer. Erst ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen.
Die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen soll auf 100.000 EUR erhöht werden.
Eine Arbeitstagepauschale, in der Werbungskosten für Arbeitnehmer zusammengefasst werden können, soll geprüft werden.
Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 EUR und die Ehrenamtspauschale auf 960 EUR angehoben werden.
Der Solidaritätszuschlag soll unverändert bestehen bleiben.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll zum 1.1.2026 dauerhaft auf 7 Prozent reduziert werden.
Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen möglichst weitgehend umsatzsteuerbefreit sein.
Für Forschung soll es im Umsatzsteuergesetz Bereichsausnahmen geben.
Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer soll auf ein Verrechnungsmodell umgestellt werden.
Gemeinnützigkeit
Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll auf 50.000 EUR erhöht werden.
Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke soll modernisiert und das Gemeinnützigkeitsrecht vereinfacht werden. Hierzu gehört auch Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine.
Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 EUR sollen vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden. Erzielen gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 EUR Einnahmen im Jahr, soll keine Sphärenaufteilung, ob diese Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen, mehr erfolgen müssen.
Altersvorsorge
Zum 1.1.2026 soll eine "Frühstart-Rente" eingeführt werden. Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, soll pro Monat 10 EUR in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
Weitere Vorhaben im Steuerrecht
Folgende steuerliche Maßnahmen werden im Koalitionsvertrag ebenfalls erwähnt:
- Energetische Sanierungen: Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien sollen künftig von der Steuer absetzbar sein.
- Mitgliedschaft in Gewerkschaften: Es soll steuerliche Anreize für Mitgliedschaften in Gewerkschaften geben.
- Kfz-Steuer: Elektroautos sollen bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit sein.
- Agrardiesel-Rückvergütung: Die Agrardiesel-Rückvergütung soll wieder vollständig eingeführt werden.
- Bonpflicht: Auf die verpflichtende Ausgabe von Kassenbons soll verzichtet werden.
- Registrierkassenpflicht: Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 EUR soll ab dem 1.1.2027 eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.
- Globale Mindeststeuer: An der Mindeststeuer für große Konzerne soll festgehalten werden. Die Arbeiten auf internationaler Ebene für eine dauerhafte Vereinfachung der Mindeststeuer soll unterstützt werden.
- Steuerlicher Querverbund: Der steuerlichen Rechtsrahmen für den Querverbund soll angepasst werden, um den Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern.
- Finanztransaktionsteuer: Eine Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene soll unterstützt werden.
- Stromsteuer: Für schnelle Entlastungen um mindestens 5 Cent pro kWh sollen in einem ersten Schritt die Stromsteuer für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Übertragungsnetzentgelte reduziert werden.
- Forschungszulage: Bei der steuerlichen Forschungszulage soll der Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich angehoben und das Verfahren vereinfacht werden.
- Luftverkehrsteuer: Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer soll zurückgenommen werden.
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Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag
3.975
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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
3.534453
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
1.7489
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Anhebung der Gebühren für Steuerberatungskanzleien
1.713
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SPD konkretisiert Steuerpläne
1.658
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Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.591
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Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
1.53913
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Steuerfortentwicklungsgesetz verkündet
1.387
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Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
1.1471
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Wachstumschancengesetz verkündet
1.1034
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