Die Steuerpläne im Koalitionsvertrag

Die Steuerpolitik spielt im Koalitionsvertrag eine wichtige Rolle. EY hat die beabsichtigten Maßnahmen in einer Übersicht herausgearbeitet.

In der Zusammenstellung sind die Steuerpläne der Ampelkoalition in folgende Bereiche geordnet:

  • Einkommen & Vermögen,
  • Unternehmen,
  • Klima & Umwelt,
  • Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung,
  • Digitalisierung.

Sie basiert auf dem Koalitionsvertrag (Entwurf), der am 24.11.2021 veröffentlicht wurde.

Einkommensteuer & Vermögen

Nicht vereinbart wurde eine Vermögensteuer und Anhebung der Erbschaftsteuer, auch keine Abschaffung des Solidaritätszuschlags oder Reform des Einkommensteuertarifs.

Vereinbart wurde:

  • Reaktion auf Rechtsprechung (u.a. BFH Urteil vom 19.05.2021 - X R 20/19): Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Renten, insb. durch Vorziehen des Vollabzugs von Rentenversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben bereits ab 2023 und Steigerung des steuerpflichtigen Rentenanteils ab 2023 um einen halben Prozentpunkt (Vollbesteuerung ab 2060).
  • Attraktivere Mitarbeiterkapitalbeteiligung, u.a. durch eine weitere Anhebung des Steuerfreibetrags.
  • Anhebung des Sparerpauschbetrags auf 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR bei Zusammenveranlagung.
  • Verlängerung der Home-Office Pauschale bis zum 31.12.2022 (derzeit bis 31.12.2021).
  • Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglichen, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern. (Gegenfinanzierung über Neuregelung zu Share Deals, s. unten).
  • Anhebung des steuerfreien Pflegebonus auf 3.000 EUR und Einführung eines Steuerbefreiung von Zuschlägen in Pflegeberufen.
  • Schrittweise Einführung eines Zulagen- und Gutscheinsystems für haushaltsnahe Dienstleistungen und steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse (Verrechnung der Zulagen mit bestehender steuerlichen Förderung, § 35a EStG)
  • Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags von 924 EUR auf 1.200 EUR .
  • "Weiterentwicklung" der Familienbesteuerung , u.a. Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV, verbesserte Berücksichtigung betreuungsbedingter Mehrbelastungen nach einer Trennung im Sozial- und Steuerrecht, Entlastung von Alleinerziehenden durch Steuergutschrift.
  • Kindergrundsicherung (Verzahnung mit ESt?): 1. Komponente - einkommensunabhängiger Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist; 2. Komponente -  elterneinkommensabhängiger, gestaffelter Zusatzbetrag. Volljährige Anspruchsberechtigte erhalten die Leistung direkt.

Unternehmen

Nicht vereinbart wurde eine umfassende Unternehmensteuerreform oder die Senkung der Körperschaftsteuer.

Vereinbart wurde:

  • Schaffung einer Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter, die den Steuerpflichtigen in den Jahren 2022 und 2023 ermöglicht, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen ("Superabschreibung").
  • Evaluierung der Thesaurierungsbesteuerung (§ 34a EStG) und des Optionsmodells (§ 1a KStG), inwiefern praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind.
  • Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung bis Ende 2023 und Ausweitung des „Verlustvortrags“ (gemeint wohl „Rücktrag“) auf die unmittelbar vorangegangenen zwei Veranlagungszeiträume.
  • Anhebung der linearen Abschreibung für den Neubau von Wohnungen von zwei auf drei Prozent.
  • Um im europäischen Wettbewerb gleiche Bedingungen zu erreichen, soll gemeinsam mit den Ländern die Einfuhrumsatzsteuer weiterentwickelt werden.
  • Prüfung einer Investitionsverpflichtung für die Filmbranche sowie steuerlicher Anreizmodelle und Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für die steuerliche Behandlung von Filmkoproduktionen.
  • EU-rechtskonforme Beibehaltung der Umsatzsteuerbefreiung von gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen.
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für Gesellschaften mit gebundenem Vermögen. 
  • Gemeinnützigkeit: Steuerrechtliche Erleichterungen für Lebensmittelspenden Sachspenden an gemeinnützige Organisationen; Unterstützung von bezahlbarem Wohnraum mit Wohngemeinnützigkeit inkl. steuerlicher Förderung und Investitionszulagen; Umsatzsteuerprivilegierung für "Inklusionsunternehmen" wie Werkstätten für behinderte Menschen; E-Sport wird gemeinnützig; Gesetzliche Klarstellung, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden und Schaffung von handhabbaren, standardisierten Transparenzpflichten und Regeln zur Offenlegung der Spendenstruktur und Finanzierung.

Klima & Umwelt

Vereinbart wurde:

  • Überarbeitung der Dienstwagenbesteuerung: u.a. stärkere Ausrichtung der Besserstellung für Plug-In-Hybridfahrzeuge auf die rein elektrische Fahrleistung. Wegfall der Privilegierung, wenn Nutzung nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb (Rückfall auf 1%-Regel); Vorziehen der Erhöhung des Kriteriums der elektrischen Mindestreichweite auf 80km auf den 01.08.2023 (derzeit 01.01.2025); Für reine Elektrofahrzeuge (emissionsfrei) ab 2025 Anwendung eines Pauschalsteuersatzes von 0,5 %. Analoge Anwendung auf CO2-neutral betriebene Fahrzeuge (gemeint ist womöglich die Verbrennung von CO2-neutralen Kraftstoffen).
  • Beendigung der EEG-Umlagen-Finanzierung über Strompreis und Übernahme in den Haushalt zum 01.01.2023.
  • Festhalten am bisherigen BEHG-Preispfad (CO2-Bepreisung). Vorschlag zur Ausgestaltung der Marktphase nach 2026.
  • Umlage der im Rahmen des EU-Eigenmittelbeschlusses eingeführten Plastikabgabe auf die Hersteller und Inverkehrbringer (könnte eine "Plastiksteuer" bedeuten.
  • Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagesystems zur Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten (weitere Verbesserungen in der erweiterten Grundstückskürzung?)
  • Zusätzliche Haushaltspielräume durch Abbau überflüssiger, unwirksamer und umwelt- und klimaschädlicher Subventionen und Ausgaben: Überprüfung der steuerlichen Behandlung von Dieselfahrzeugen in der Kfz-Steuer im Zuge der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie, die u.a. die steuerliche Angleichung von Dieselkraftstoff und Benzin (bezogen auf den Heizwert) vorsieht; Prüfung und Anpassung der Ausnahmen von EEG-Umlage und Energiesteuern zum Abbau von Steuerbegünstigungen, die sich auf die wirtschaftliche Nutzung von Strom beziehen;  Dabei Berücksichtigung der Entlastung durch Wegfall der EEG-Umlage, insgesamt keine Mehrbelastung der Unternehmen.
  • Entwicklung eines sozialen Kompensationsmechanismus‘ über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus (Klimageld)
  • Unterstützung eines europaweit wirksamen CO2-Grenzausgleichsmechanismus oder vergleichbar wirksamer Instrumente. Dieser soll WTO-konform ausgestaltet sein, die Exportindustrie nicht benachteiligen, Greenwashing verhindern und unbürokratisch innerhalb des bestehenden Emissionshandelssystems umgesetzt werden.
  • Auf EU-Ebene Einsatz für einen Emissionsmindestpreis (ggf. entsprechende nationale Maßnahmen) und Schaffung eines zweiten Emissionshandels für die Bereiche Wärme und Mobilität (ETS 2).
  • Einsatz für europaweite Einführung einer Luftverkehrsabgabe bis zur Entscheidung über eine europäische Kerosinsteuer

Bekämpfung Steuerhinterziehung und Steuervermeidung

Im Koaltionsvertrag heißt es: "Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Fairness, Steuerhinterziehung und aggressive Steuergestaltungen mit größtmöglicher Konsequenz zu verfolgen und zu unterbinden. Deutschland wird beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressiver Steuervermeidung eine Vorreiterrolle einnehmen." Vereinbart wurde:

  • Angemessene Besteuerung von aus Deutschland abfließenden Einkommen: Ausweitung der Quellenbesteuerung insb. durch Anpassung von DBA; Ergänzung der Zinsschranke durch eine nicht näher bezeichnete "Zinshöhenschranke".
  • GrESt: Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals).
  • „schnellstmögliche“ Einführung eines bundesweit einheitlichen elektronischen Meldesystems für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug (sog. e-Invoicing).
  • Ausweitung der Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auf nationale Steuergestaltungen für Unternehmen mit einem Umsatz von >10 Mio. EUR.
  • Umsetzung der OECD-Regeln gegen Umgehungsgestaltungen beim internationalen Finanzkonteninformationsaustausch (CRS und FATCA)
  • Stärkung von BaFin, BZSt, FIU und Zoll.
  • Unterbindung missbräuchlicher Dividendenarbitragegeschäfte (Einsatz von z.B. Blockchain-Technologie), Daustausch zukünftig bereits bei Verdachtsfällen.
  • Aktiver Einsatz für Einführung der globalen Mindestbesteuerung, endgültiges Mehrwertsteuersystem auf EU-Ebene  (z. B. Reverse-Charge, Ausweitung des Informationsaustausches, ständige Aktualisierung der Steueroasenliste der EU.

Digitalisierung

Vereinbart wurde die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung, u.a.

  • Beschleunigung und Modernisierung der Steuerprüfung, insbesondere durch Einsatz für verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und den sinnvollen Einsatz neuer Technologien.
  • Vorausgefüllte Steuererklärung (Easy Tax).
  • Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens durch sinnvollen Einsatz neuer Technologien und Verbesserung von Schnittstellen.
  • Überprüfung der digitalen Umsetzbarkeit steuerlicher Regelungen.
  • Höhere Schwellenwerteund volldigitalisierte Verfahren.
  • Schaffung einer zentralen Organisierungseinheit auf Bundesebene für Digitalisierung und Verringerung der Steuerbürokratie.

Schlagworte zum Thema:  Koalitionsvertrag, Steueränderungen