Klimageld soll diese Legislaturperiode noch kommen
Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas steigt sukzessive – und damit auch die Heizkosten. Im Koalitionsvertrag wurde als Ausgleich dafür ein Klimageld angekündigt. Jetzt ist die Ampel-Regierung Geschichte.
Nun teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken mit, sie plane mit der Einführung des Klimageldes trotzdem noch während der laufenden Legislaturperiode. Allerdings wurden keine Angaben zum Zeitplan gemacht.
Auszahlung: Details erst in der nächsten Legislaturperiode
In der Antwort, die auf den 13. November datiert ist und am 21. November veröffentlicht wurde, wird die Auffassung des zum Zeitpunkt der Anfrage noch amtierenden Finanzministers Christian Lindner (FDP) bejaht, "dass eine Entscheidung über konkrete Auszahlungen von Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung über einen Kompensationsmechanismus (Klimageld) erst in der nachfolgenden Legislaturperiode entschieden werden" soll.
Die Bundesregierung schreibt weiter, sie arbeite an einem Direktauszahlungsmechanismus, "der perspektivisch auch für ein Klimageld genutzt werden könnte, wenn er vollständig finalisiert ist". Es sei vorgesehen, dass das Bundeszentralamt für Steuern die Aufgabe übernimmt. Der rechtliche Rahmen dafür stehe. Ziel sei es, den Basismechanismus (zur automatisierten Auszahlung von Pauschalzahlungen) bis zum Jahr 2025 einsatzbereit zu etablieren.
Über die genaue Ausgestaltung des Klimagelds soll aus Sicht der Bundesregierung aber in der nächsten Legislaturperiode beraten werden. "Über die notwendigen haushaltspolitischen Festlegungen wird entsprechend in künftigen Verfahren der Haushaltsaufstellung zu entscheiden sein."
Bundesrat hat beim Klimageld Tempo gemacht
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 22.3.2024 eine Entschließung zum Klimageld gefasst und fordert darin die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zur Auszahlung des Klimageldes im Wege von Direktzahlungen an Privatpersonen zu schaffen.
Das Auszahlen solle bereits 2025 beginnen. Dabei müsse sichergestellt sein, dass die Auszahlung in automatisierter Weise durch den Bund erfolge und nicht die Behörden und Stellen der Länder damit betraut werden.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.
UBA: Zügige Einführung von Klimageld
Zuvor hatten bereits Teile der Politik, Ökonomen und Verbraucherschützer die schnelle Auszahlung des Klimageldes für Verbraucher gefordert, um den zu Jahresbeginn 2024 gestiegenen CO2-Preis für fossile Energieträger wie Heizöl und Erdgas zu kompensieren.
Die CO2-Bepreisung im Emissionshandel wurde im Jahr 2021 in Deutschland mit 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid eingeführt, der Preis sollte ab dann jährlich steigen. Der Festpreis 2022 und 2023 lag bei einheitlich 30 Euro. Die eigentlich für 2023 geplante Erhöhung auf ursprünglich 40 Euro wurde um ein Jahr auf 2024 verschoben und kurz vor dem Jahreswechsel noch einmal erhöht: auf 45 Euro pro Tonne. 2025 soll der Preis bei 55 Euro liegen und ab 2026 ist ein Korridor zwischen 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat geplant.
Im Jahr 2023 floss aus dem Verkauf von CO2-Zertifikaten eine Rekordsumme von zirka 18,4 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), wie die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) am 4.1.2024 mitteilte. Die DEHSt ist beim Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt. Um den sozialen Ausgleich für die steigenden CO2-Preise sicherzustellen, dringt auch das UBA auf eine zügige Einführung des im Koalitionsvertrag angekündigten Klimageldes für Haushalte.
Das Klimageld im Koalitionsvertrag
Wortwörtlich heißt es im Koalitionsvertrag in Kapitel III "Klimaschutz in einer sozial ökologischen Marktwirtschaft" unter "Klima, Energie, Transformation" beim Punkt "Sozial gerechte Energiepreise":
"Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), einschließlich der erfassten Brennstoffemissionen in der Industrie (industrielle Prozesswärme), wollen wir auf seine Kompatibilität mit einem möglichen ETS 2 überprüfen und gegebenenfalls so anpassen, dass ein möglichst reibungsloser Übergang gewährleistet ist. Wir betrachten Energiepreise und CO2-Preise zusammen. Angesichts des derzeitigen Preisniveaus durch nicht CO2-Preis-getriebene Faktoren halten wir aus sozialen Gründen am bisherigen BEHG-Preispfad fest. Wir werden einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Marktphase nach 2026 machen. Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld)."
Die CO2-Bepreisung über den Emissionshandel sei ein entscheidender Hebel, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen, betonte UBA-Präsident Dirk Messner. Die Abgabe solle letztlich helfen, den klimaschädlichen CO2-Ausstoß auch im Bereich Wärme zu senken und Mietern wie Eigentümern einen Anreiz dafür geben.
CO2-Zertifikate: Gegenwärtig für Förderung genutzt
Finanzminister Lindner sagte Mitte Januar 2024 der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ), die Idee des Klimageldes sei es, den Menschen die Einnahmen aus dem CO2-Preis pro Kopf zurück zu überweisen. "Gegenwärtig werden die Einnahmen aber genutzt für die Förderung von Heizungen, Gebäudesanierung, grüner Stahlproduktion, Ladesäulen für E-Autos und so weiter."
Man könne das Geld nicht zweimal ausgeben. Das Klimageld würde die Förderungen sonst ersetzen. Über einen solchen Systemwechsel könne erst nach der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2025 entschieden werden.
"Vom Klimageld sollte auch das Signal ausgehen: Ja, Klimaschutz ist wichtig. Aber wir entlasten zielgenau Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen", erklärte Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Gespräch mit dem Portal "Web.de". Sonst entstehe der Eindruck, dass die Politik teure Dinge wie den CO2-Preis beschließt und die Bürger dann mit den Folgen alleine lässt.
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