Zu scharf: Neues Mietgesetz sorgt für Wirbel

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für schärfere Mietenregulierungen aus dem Justizministerium beschlossen. Für massiven Ärger sorgt nicht nur der Inhalt – Immobilienverbände und die Wohnungswirtschaft sind erzürnt.

Am 18.12.2024 hat das Bundeskabinett den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete" beschlossen, den das Justizministerium am 13. Dezember vorgelegt hatte – schon im Vorfeld sorgte die Ultra-Kurz-Frist für Stellungnahmen für Unmut: Die Verbände der Immobilien- und der Wohnungswirtschaft hatten nur bis zum 16. Dezember Zeit, sich zu äußern.

Auch über den Inhalt des Referentenentwurfs ist die Branche verärgert. Diese Änderungen sind geplant:

  • Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete soll von sechs auf sieben Jahre verlängert werden.
  • Für angespannte Wohnungsmärkte soll die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 15 Prozent auf elf Prozent abgesenkt und damit die Möglichkeit einer Mieterhöhung weiter begrenzt werden.
  • Für Gemeinden ab 100.000 Einwohnern soll die Erstellung qualifizierter Mietspiegel verpflichtend werden.
  • Bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten soll es zur Pflicht werden, bei Abschluss des Mietvertrags den auf die Möblierung entfallenden Anteil der Miete künftig separat auszuweisen. Mieter könnten dann die ortsübliche Vergleichsmiete für die Wohnung im unmöblierten Zustand zum Beispiel anhand des einschlägigen Mietspiegels ermitteln und abschätzen, ob sich der Zuschlag für die Möblierung in einem angemessenen Rahmen bewegt. Auf Wohnraumüberlassungen zum kurzfristigen Gebrauch wie Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen soll die Vorschrift nicht anwendbar sein.
  • Die derzeit nur für die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs geltenden mieterschützenden Regelungen, insbesondere das Nachholrecht und die sogenannte Schonfrist, sollen auf die ordentliche Kündigung übertragen werden. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH tritt Heilungswirkung derzeit nur bezüglich einer fristlosen Kündigung ein.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete (Referentenentwurf)

GdW: Verschärfung des Mietrechts zementiert Neubaustopp

Der Beschluss des Bundeskabinetts zur weiteren Verschärfung des Mietrechts sei nichts anderes als Wahlkampf, sagt dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: "Die vorgeschlagenen Maßnahmen führen im Zusammenhang mit der ebenfalls bereits vorgeschlagenen Verschärfung der Mietpreisbremse dazu, dass angespannte Wohnungsmärkte zementiert werden." Steigende Baukosten und sinkende Mieteinnahmen führten zu einem Neubaustopp.

Dr. Christian Osthus, Geschäftsführer beim Immobilienverband Deutschland IVD, ergänzte: "Die rot-grünen Gesetzespläne schrecken privates Kapital ab, das für den Mietwohnungsbau dringend benötigt wird, anstatt verlorenes Vertrauen wiederzugewinnen – was nötig wäre." Es handele sich um ein reines Wahlkampfmanöver, da die Minderheitsregierung von SPD und Grünen selbst wüsste, dass sie für den Gesetzentwurf im Parlament keine Mehrheit finden dürften.

ZIA: "Pures Gift" für die Schaffung von Wohnungen

"Dieser Entwurf enthält Verschärfungen im Mietrecht, die alle möglichen Änderungen bringen mögen, aber sicher keinen Extra-Wohnraum", sagte auch Iris Schöberl, Präsidentin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). Das sei so, als würde man einen 100-Meter-Läufer mit Bleikugeln behängen und ihm dann sagen: "Hey, lauf doch mal schneller!" Solche unseriösen Vorstöße seien buchstäblich indiskutabel und "pures Gift" für die Schaffung von neuen Wohnungen.

Der ZIA kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung bei dem Referentenentwurf als echte Zumutung: Wenn am Freitag die Bitte um Stellungnahme eingehe und eine Frist bis Montag gesetzt werde, sei das kein Austausch mit Experten aus der Praxis, sondern "Pseudo-Beteiligung", so Schöberl. Der Wahlkampf nehme Fahrt auf – das zeige sich insgesamt am wachsenden Trend zu populistischen Ideen, die angeblich Mietern helfen. Diese Kritik beziehe sich auch auf den Kabinettsentwurf für eine Mietpreisbremse, den die verbleibende Regierung noch schnell beschlossen habe.

"Derartige Überrumpelungen haben wir zuletzt Ostern 2023 mit der geforderten Stellungnahme zu dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes erlebt", kritisierte auch der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), Dirk Salewski. Damit die Branche einen Beitrag zur Entspannung der Wohnungskrise leisten könne, seien stabile Rahmenbedingungen erforderlich. Der Verband, in dem auch GdW, ZIA und IVD organisiert sind, lehne den Gesetzentwurf – und die geplante Verschärfung der Mietpreisbremse – insgesamt ab.

Mietpreisbremse: Verlängerung wird im Bundestag beraten

Am 11.12.2024 hatte die Bundesregierung außerdem die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 auf den Weg gebracht. Die Wohnungswirtschaft spricht von einem "Verfassungsbruch mit Ansage". CDU/CSU und die FDP wollen das Vorhaben blockieren.

Der Bundestag wird laut Tagesordnung am 19.12.2024 um 21:20 Uhr den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten. Der Bundesrat wird sich bei der letzten Sitzung in diesem Jahr, am 20. Dezember, mit einer von Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern eingebrachten und von Berlin unterstützten Bundesratsinitiative befassen, die sich für die Verlängerung bis Ende 2029 einsetzt.


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Schlagworte zum Thema:  Miete, Vermieter, Mieterhöhung, Wohnungspolitik