Bundeshaushalt 2024: Förderprogramme für den Wohnungsbau

Der Bundeshaushalt 2024 ist beschlossen – der Etat für bezahlbares Wohnen und Bauen wurde für das laufende Jahr mit knapp sieben Milliarden Euro ausgestattet. Teils wurden neue Förderprogramme auf den Weg gebracht. Ein Überblick.

Mit mehrwöchiger Verspätung hat der Bundestag am 2.2.2024 den hart umkämpften Haushalt für das laufende Jahr beschlossen. Der Einzelplan 25 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sieht Ausgaben von rund 6,7 Milliarden Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von etwa 5,5 Milliarden Euro vor. Weitere knapp zwei Milliarden Euro sind im Klima- und Transformationsfonds (KTF) veranschlagt. Der Bundesrat hat am selben Tag noch grünes Licht für das Budget gegeben.

Das Kabinett hatte sich am 5.7.2023 auf den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 geeinigt. Der Kabinettsbeschluss umfasst zudem die Finanzplanung für die Jahre bis 2027:

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 – HG 2024 (Stand 18.8.2023)

Gesetzesbeschluss des Bundestags: Regierungsentwurf mit beigefügten Maßnahmen nach der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (Fassung 2.2.2024)

Einzelplan 25: Drei neue Förderprogramme am Start

Neu im Bau-Budget ist das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten" (KNN) mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro. Unterstützt werden soll in Form einer Zinsverbilligung der Bau bezahlbarer Wohnungen mit weniger Wohnfläche – etwa für Alleinerziehende und Senioren –, die mindestens dem Standard EH40 entsprechen.

Das Programm wird laut dem BMWSB neben den KfW-Mitteln für den klimafreundlichen Neubau (KFN) und der sozialen Wohnraumförderung als dritte Säule im Förderportfolio etabliert – die Mieten sollen im unteren Drittel des Mietspiegels liegen. Dafür wird eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt: Zehn Millionen Euro für das laufende Jahr; der Rest als Verpflichtungsermächtigung gestreckt bis 2034.

Neu ist auch das Programm "Jung kauft Alt", das mit einem Volumen von 350 Millionen Euro den Kauf von sanierungsbedürftigen Altbauten fördert, sowie die 120 Millionen Euro schwere Förderung "Gewerbe zu Wohnen", mit der die Umwandlung leerstehender Gewerberäume in Wohnungen unterstützt wird.

Etat 2024 für Bauen und Wohnen – Schwerpunkte

Die BMWSB-Mittel und die weiteren Förderprogramme im Kurzüberblick:

Haushaltsbeschluss: Komplikationen nach BVerfG-Urteil

Eigentlich hätte der Bundeshaushalt 2024 schon im Dezember 2023 beschlossen werden sollen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von November 2023 mussten im Kernhaushalt sowie im Klima- und Transformationsfonds (KTF) kurz vor Jahresende aber plötzlich noch Milliardenlöcher gestopft werden.

Viele Vorhaben wurden auf Eis gelegt, darunter Programme zur Förderung von Wohneigentum und zum klimafreundlichen Neubau. Die Förderung für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen und weiterer Mittel für klimafreundliche Gebäude waren von dem Urteil unberührt.

(BVerfG, Urteil v. 15.11.2023 – Az. 2 BvF 1/22)

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Bundeshaushalt – das sagt die Immobilienbranche

"Die Regierung hat in der anhaltenden Wohnungsbaukrise mit einer zusätzlichen Milliarde Euro für bezahlbareren Neubau einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht", kommentierte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, den für 2024 beschlossenen Bau-Etat. Mit dem Geld ließen sich bei der richtigen Ausgestaltung des neuen Förderprogramms zirka 35.000 neue Wohnungen bauen. "Das ist ein guter Anfang, aber es darf nicht bei einem Tropfen auf den heißen Stein bleiben", so Gedaschko.

Nach einer Rechnung des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) könnte man mit drei Milliarden Euro 100.000 Wohnungen bezuschussen. "Da ist also noch Luft nach oben", sagte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. Es sei extrem wichtig, dass die Politik nun Menschen mit mittlerem Einkommen auf dem Schirm habe. Er vertraue darauf, dass es im Jahr 2025 – wie angekündigt – eine weitere Milliarde Euro für diese Förderung geben werde.

Der ZIA mahnte zugleich, die in Aussicht gestellten steuerlichen Impulse, die im Wachstumschancengesetz vorgesehen seien, nicht zur Disposition zu stellen. Für die Immobilienbranche sei die befristete degressive Gebäudeabschreibung (degressive AfA) als Steuererleichterung unverzichtbar, um dringend benötigte Neubauvorhaben anzutreiben. Über das Gesetz wird noch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beraten.

IVD-Präsident Dirk Wohltorf machte noch auf auf die Sparmaßnahmen im Etat des Bauministeriums aufmerksam: 2023 standen noch rund 7,3 Milliarden Euro zur Verfügung - die Kürzungen betreffen vor allem das Wohngeld und das Baukindergeld 2024. Darauf müsse die Politik reagieren. "Es gibt genügend Vorschläge aus der Immobilienwirtschaft, auch ohne große Belastung des Bundeshaushalts starke Impulse für die Schaffung neuen Wohnraums und mehr Wohneigentum zu geben."


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Schlagworte zum Thema:  Förderung, Wohnungsbau