Staatlicher Wohnungsbau in Bayern: Eine Holding soll's richten
Wie mehrfach angekündigt, werden Bayerns staatliche Wohnungsbaugesellschaften zum Jahreswechsel in einer neuen Holding zusammengeführt. Konkret geht es um die Wohnungsbaugesellschaften Bayernheim, Stadibau und das Siedlungswerk Nürnberg.
Die Holding soll zum 1.1.2025 mit einem Stammkapital von 250 Millionen Euro durch Übertragung der Beteiligungen des Freistaates an den Unternehmen ausgestattet werden, plus zusätzlich zehn Millionen Euro. Der Geschäftsbetrieb wird im ersten Quartal 2025 aufgenommen.
Ein Aufsichtsrat unter der Leitung des CSU-Landtagsabgeordneten Jürgen Baumgärtner soll die Holding und die Tochtergesellschaften kontrollieren. Die bisherigen Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften werden aufgelöst.
Holding soll Kosten bei staatlichem Wohnungsbau senken
Ziel sei es, "den staatlichen Wohnungsbau durch Kompetenzbündlung und durch den Abbau von aktuellen Dreifachstrukturen voranzubringen, also insgesamt Synergien zu nutzen und die Marktposition des bayerischen staatlichen Wohnungsbaus zu stärken und zu verbessern", erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Allein in den kommenden fünf Jahren könnten so etwa im Bereich der IT oder bei der Instandhaltung des Wohnungsbestandes mehr als sieben Millionen Euro eingespart werden.
Mit mehr als 28.500 Wohnungen im Bestand, im Bau und in Planung oder in der Entwicklung würden die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften in Bayern in schwierigen Zeiten einen wichtigen Beitrag leisten – sowohl für den Mietwohnungsmarkt als auch für die Bauwirtschaft, so Herrmann weiter. Während zahlreiche private Unternehmen Projekte stornieren mussten, würden die staatlichen Gesellschaften kontinuierlich bezahlbaren Wohnraum schaffen. Derzeit seien allein mehr als 5.300 Wohnungen im Bau.
Landtag: Modernisierungsgesetze für günstigeres Bauen
Mit mehreren Modernisierungsgesetzen will Bayern außerdem bürokratische Hindernisse abbauen. Einen Teil davon, der vor allem das schnellere und günstigere Bauen von Wohnungen betrifft, hat der Landtag am 11.12.2024 bereits verabschiedet.
Künftig kann beispielsweise jede Kommune selbst festlegen, ob es eine Stellplatzpflicht gibt oder nicht. Die Höchstgrenze soll auf zwei Stellplätze pro Wohnung festgelegt werden. "Stellplatzvorgaben sind für Bauherren ein zentraler Kostenfaktor, der das Bauen verteuert und den Flächenverbrauch antreibt", sagte der stellvertretende baupolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Josef Schmid. Die Regel "Ein Spielplatz bei Wohnanlagen ab drei Einheiten" wird gestrichen.
Erleichterungen sind auch für Dachgeschossausbauten geplant: Die sollen künftig verfahrensfrei sein. Die Vorschriften müssen aber weiter eingehalten werden. Außerdem soll es keine Vorschriften mehr für Freiflächen geben. Eigentümer sollen selbst entscheiden dürfen, ob und welcher Baum im Garten gepflanzt wird – bisher ist das das Recht der Kommunen.
Staatliche Wohnungsbauoffensive ins Stocken geraten
Und wie geht es mit der Wohnungsbauoffensive voran? Zur Erinnerung: 2018 hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bis zum Jahr 2025 den Bau von 10.000 bezahlbaren Wohnungen in ganz Bayern als Ziel ausgerufen.
Im Jahr 2023 hatte die eigens von der Staatsregierung gegründete Bayernheim nach Angaben des Bauministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Landtag aber gerade einmal 33 Wohnungen gebaut – 89 Wohnungen sollten es eigentlich sein. In Summe hatte die Wohnungsbaugesellschaft damit zum Jahreswechsel 267 Wohnungen im Bestand.
Auch wenn bei den anderen beiden landeseigenen Wohnungsbauunternehmen, der Stadibau GmbH und der Siedlungswerk Nürnberg (SWN) GmbH, die Zahlen besser seien, so die Grünen – mit Blick auf das hochgesetzte Ziel wirkten auch sie überschaubar, mit 278 beziehungsweise 146 neuen Wohnungen, sagte Jürgen Mistol (Grünen-Fraktion): "Die angekündigten 10.000 Wohnungen bis 2025 allein bei der Bayernheim rücken in immer weitere Ferne", so Mistol weiter. Nach wie vor existiere der Großteil der auf den Weg gebrachten Wohnungen nur auf dem Papier.
Anreiz für Bau von Mietwohnungen: Förderung in Bayern
Neue Anreize für den Bau von Mietwohnungen hatte das Kabinett mit verbesserten Konditionen für Darlehen, höheren Zuschüssen und einer Extra-Förderung für Mietwohnungen in Stadt- und Ortskernen am 16.1.2023 in München beschlossen.
Staatliche Grundstücke sollen im Erbbaurecht verbilligt an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften abgeben werden, gegebenenfalls auch an Kommunen. Die Sanierung leerstehender Gebäude in Ortskernen soll durch eine Kombination von Wohnraum- und Städtebauförderung vorangetrieben werden, die Spielräume für den experimentellen, einfachen Wohnungsbau erweitert werden. Das Eigenkapital der Bayernheim wurde von 500 Millionen Euro allein im Jahr 2023 auf 750 Millionen Euro aufgestockt.
Kurz vor der ersten Landtagsberatung des Doppelhaushalts 2024/25 am 27. Februar hagelte es wieder massive Kritik von den Grünen, dieses Mal zur Aufstellung des 149 Milliarden Euro schweren Etatplans. Dabei wurde auf die Wohnraumförderung verwiesen, die im Haushaltsentwurf nicht den Ankündigungen des Koalitionsvertrages von einer Milliarde Euro entspricht. Der Doppelhaushalt wurde am 6.6.2024 verabschiedet: mit einem Etat für die Wohnraumförderung von rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr inklusive Bundesmittel.
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