Sozialer Wohnungsbau: So fördern die Bundesländer
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am 5.11.2024 Details zur sozialen Mietwohnraumförderung bekannt gegeben. Für die kommenden beiden Jahre sind jeweils 350 Millionen Euro vorgesehen, das ist knapp doppelt so viel wie bisher. Außerdem sollen zum 1.1.2025 die Förderkonditionen geändert werden.
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und Tilgungszuschüsse. Die Höhe der Grunddarlehen soll unangetastet bleiben. Die Tilgungszuschüsse – also die direkten Zuschüsse, die Bauherren vom Land bekommen und die Rückzahlungsbeträge von Darlehen mindern – sollen jedoch angepasst werden.
In Rheinland-Pfalz traten erstmals 2019 Anpassungen der Programme zur sozialen Wohnraumförderung in Kraft, mit höheren Grunddarlehen für den Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen durch höhere Tilgungszuschüsse. Die Mietwohnraumförderung im Land setzt Belegungs- und Mietbindungen voraus. Die Tilgungszuschüsse sind nach Mietenstufen gestaffelt und je nach Zweckbestimmung oder Miet- und Belegungsbindung ausgestaltet.
Wie regeln andere Bundesländer die soziale Wohnraumförderung? Eine Übersicht.
FAQs zum sozialen Wohnungsbau (BMWSB)
Förderung im Saarland: mehr Empfänger
Im Juni 2024 hat der Landtag im Saarland ein neues Wohnraumförderungsgesetz verabschiedet: Die Förderrichtlinien wurden genauer definiert und damit der Empfängerkreis deutlich vergrößert.
Im Saarland traten zuletzt am 10.11.2023 neue Richtlinien für die soziale Wohnraumförderung in Kraft. Die Fördersätze und Tilgungszuschüsse wurden angehoben, Zielgebiete erweitert und Vorschriften bei Wohnungsgrößen flexibler gestaltet. Statt der bisher gestaffelten Zinssätze zwischen 0,2 und 1,7 Prozent wurde ein durchgehender Zinssatz von einem Prozent für eine maximale Laufzeit von 30 Jahren gewährt.
Die soziale Wohnraumförderung wurde erstmals im Frühjahr 2017 inhaltlich neu ausgerichtet und die Sätze 2018 schon einmal angehoben. Wegen steigenden Baukosten werden die Fördersätze jährlich angepasst.
Sachsen erhöht Förderung in Dresden und Leipzig
Das Kabinett in Sachsen hat am 17.1.2024 für Dresden und Leipzig die Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau geändert und den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Für alle anderen Städte gilt eine Richtlinie für preiswerten Mietwohnraum. Neu ist auch ein zweiter Förderweg für Wohnungen mit etwas höheren Mieten, die aber noch deutlich unter dem frei finanzierten Wohnungsbau liegen – sie kommen für Mieter in Frage, deren Einkommen bis zu 25 Prozent über der Einkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau liegt. Über die Verteilung der Mittel auf die zwei Fördervarianten sollen die Städte in eigener Regie entscheiden.
Sachsen hatte zunächst am 27.4.2021 neue Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau beschlossen. Am 17.1.2023 kam eine weitere Änderung der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum. Der Fördersatz wurde von 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben, der maximale Zuschuss pro Quadratmeter von 3,80 Euro auf 4,80 Euro erhöht.
Sozialer Wohnungsbau: Zusatz-Förderung in Berlin in Kraft
Im Land Berlin traten am 17.11.2023 neue Verwaltungsvorschriften für die Förderung "Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen" in Kraft – ergänzend zu den aktuellen Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB). Bauvorhaben können ganz oder teilweise mit einem Housing First-Ansatz oder dem Geschützten Marktsegment verknüpft werden.
Da Programm Sozialer Wohnungsbau wurde in Berlin im Jahr 2014 wiedereingeführt. Mit den WFB, die im Juni 2023 beschlossen wurden, werden neben den Fördermodellen eins und zwei erstmalig auch Wohnungen gefördert, die von Haushalten mit mittlerem Einkommen (Fördermodell drei – Einkommensgrenze bis 220 Prozent nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz) bezogen werden können.
Sozialer Wohnungsbau: Neue Förderrichtlinie in Thüringen
Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) in Thüringen hat im Juli 2023 die neue Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau veröffentlicht. Das Regelwerk gilt für die Programmjahre 2023 bis 2025.
Die Richtlinien zur Förderung des Neubaus und der Modernisierung von sozialem Wohnraum wurden kombiniert. Außerdem werden die Bedarfe und Entwicklungsperspektiven der großen Städte und des ländlichen Raums differenziert berücksichtigt. Bewilligungsstelle ist die Thüringer Aufbaubank (TAB).
Zinslose Kredite in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat die Richtlinien für die Wohnraumförderung im Februar 2023 überarbeitet: Unternehmen erhalten zinslose Kredite für den Bau von Sozialwohnungen – die müssen nur zum Teil zurückgezahlt werden. Zuvor hatte das Land Zuschüsse von maximal 850 Euro pro Quadratmeter gewährt.
Nun erhalten Wohnungsunternehmen je nach Förderstufe und Region Darlehen zwischen 2.730 und 3.075 Euro pro Quadratmeter über eine Kreditlaufzeit von 40 Jahren. Abhängig vom gewählten Förderweg werden außerdem 25 oder 35 Prozent der Tilgungssumme erlassen. Die Miet- und Belegungsbindung wurde von 20 auf 40 Jahre verdoppelt.
Hamburgs Programm berücksichtigt steigende Baukosten
Hamburg hat ein Programm zur Wohnraumförderung, das Baukosten berücksichtigt, schon seit Januar 2021 mit 653 Millionen Euro gestartet. Die Förderhöhe wird seitdem pro Jahr um zwei Prozent angehoben. Die Dauer der Belegungsbindung im Neubau wurde auf 30 statt bislang 20 Jahre verlängert – im ersten und im zweiten Förderweg. Ende 2022 wurde eine hundertjährige Mietpreisbindung für neue Sozialwohnungen beschlossen.
Die Förderkonditionen wurden zuletzt Anfang 2023 angepasst. Mit einem Darlehen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) soll der gesamte Fremdkapitalbedarf mit einem langfristig günstigen Zinssatz gedeckt werden, der für die Bindungslaufzeit fixiert ist. Ein neues Programm erweitert das Spektrum um einen zweiten Förderweg für Modernisierungen. Für 2024 will der Senat den Bau von 3.000 geförderten Neubauwohnungen ermöglichen und stellt für 13.000 geförderte Modernisierungen und für 1.100 Bindungen im Bestand die Mittel bereit.
Bayerns Wohnraumförderung läuft bis 2025 weiter
Bayern hat das zunächst bis 2019 befristete Kommunale Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP), das sich an Städte und Gemeinden richtet, bis 2025 verlängert – dafür sollen insgesamt noch einmal rund eine Milliarde Euro eingesetzt werden. Das Eigenkapital der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft Bayernheim wurde zuletzt im Januar 2023 von 500 Millionen Euro um 250 Millionen Euro auf 750 Millionen Euro aufgestockt.
Baden-Württemberg: Schwerpunkt Mietraumförderung
Baden-Württemberg führte mit dem Förderprogramm "Wohnungsbau BW 2020/2021" erstmals eine Förderlinie für Mitarbeiterwohnen ein. Eine Modernisierungsförderung gibt es für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Das neue Programm "Wohnungsbau BW 2022" trat am 1.6.2022 in Kraft mit einem Volumen von 377 Millionen Euro. Das bisherige Angebot wurde um die Förderlinie "soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen" erweitert. 2023 standen für das Landeswohnraumförderprogramm und das "Junge Wohnen" insgesamt rund 525 Millionen Euro zur Verfügung – für dieses Jahr ist im Haushaltsplan ein Bewilligungsrahmen von rund 551 Millionen Euro vorgesehen.
Schleswig-Holstein: Öffnungsklausel für Belegungsbindungen
Am 26.11.2021 hat der Landtag in Schleswig-Holstein ein novelliertes Wohnraumförderungsgesetz verabschiedet. Neu war eine Öffnungsklausel: Belegungsbindungen können von einer Wohnung auf eine andere übertragen werden, wenn das Einkommen steigt. Bisher mussten Mieter ausziehen, sobald der Anspruch auf eine Sozialwohnung erloschen ist. Wohnberechtigungsscheine sind seitdem nur ein Jahr statt wie bislang zwei Jahre lang gültig.
Im Januar 2021 kündigte das Land ein Sonderprogramm vor allem für Kommunen und soziale Träger mit 20 Millionen Euro extra für den Bau von "angemessenem Wohnraum für Menschen, die auf dem Markt besonders schlechte Chancen haben" an. Am 20.12.2022 wurde beschlossen, von 2023 bis 2026 für die soziale Wohnraumförderung durchschnittlich 300 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.
Die Regierung kündigte schließlich am 17.1.2024 an, im laufenden Jahr zusätzliche 100 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung zu stellen.
Niedersachsen ändert Wohnraumfördergesetz
Niedersachsen will bis 2030 insgesamt 40.000 neue Wohnungen in sozialer Bindung fördern. 1,7 Milliarden Euro stehen dafür zur Verfügung. Einem novellierten Wohnraumfördergesetz hat der Landtag am 28.4.2021 zugestimmt. Neben höheren Fördersätzen und Tilgungsnachlässen wurden die berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten beim sozialen Wohnungsbau angehoben. Gefördert werden auch Wohnungen auf den ostfriesischen Inseln. Auch Maßnahmen zur Entwicklung von Wohnquartieren werden unterstützt.
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